Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2025

1. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Am 31. Januar 2025 wurde die Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher 2024/2025 und zur Änderung des Aufwandsentschädigungsgesetzes ausgegeben. Dadurch erhöht sich die in einem Betrag festgesetzte Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher ab 1. November 2024 um 200 Euro und ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung entfällt das erhöhte Sitzungsgeld des Ortsvorstehers in Höhe von 76 Euro je Sitzung des Ortschaftsrats sowie je Sitzung des Gemeinderats für die Sitzungsteilnahme. Dadurch erhält der Ortsvorsteher das übliche Sitzungsgeld, das jedes Ratsmitglied erhält (dieses wird in der bisherigen Höhe beibehalten). Auf Empfehlung des Gemeindetags und der Rechtsaufsicht wurden noch geringfügige Änderungen in die Satzung eingefügt. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.

2. Neustrukturierung der Grundschule Siglingen
a) Vergabe der Schreinerarbeiten
b) Vergabe der Küchenbauarbeiten
c) Vergabe der Schulmöbel
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die ausgeschriebenen Schreinerarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 18.974,55 Euro brutto an die Firma Enderer GmbH aus Oedheim zu vergeben. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die ausgeschriebenen Küchenbauarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 20.503,70 Euro brutto an die Firma Schäfer Wieland GmbH aus Neckarsulm zu vergeben. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die ausgeschriebenen Schulmöbel zum Angebotspreis in Höhe von 185.524,57 Euro brutto an die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG aus Tauberbischofsheim zu vergeben.

3. Stadtsanierung Neudenau - Vergabe von planerischen Leistungen im Rahmen der Durchführung der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet „Kronengasse / Frühmeßgasse“
Die Stadt Neudenau profitiert bereits seit vielen Jahren von der Städtebauförderung. Seit August 2016 ist die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) von der Stadt mit Beratungs- und Betreuungsleistungen, die zur Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme „Kronengasse/Frühmeßgasse“ erforderlich sind, beauftragt. Mit diesem Sanierungsverfahren setzt die Stadt die in den Jahren 1984 bis 2015 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen „Altstadt“ (1984 bis 2003) und „Hauptstraße/Keltergasse“ (2003 bis 2015) konsequent fort. Aktuell endet der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmeßgasse“ am 30. April 2027. Die Stadt beabsichtigt, die städtebaulichen, funktionalen und strukturellen Mängel innerhalb der historischen Ortslage weiterhin soweit möglich zu beheben. Diesbezüglich werden vielfältige Sanierungsziele verfolgt. Mit den planerischen Leistungen im Rahmen der Durchführung der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmeßgasse“ beauftragte der Gemeinderat nun ebenfalls die KE. Die KE ist in der Lage, alle erforderlichen planerischen Leistungen im Rahmen der Durchführung der Städtebauförderung zu erbringen. In der Mehrzahl der Fälle (die KE betreut in Baden-Württemberg über 400 Projekte in der Städtebauförderung) erbringt die KE nicht nur die Aufgaben in der Sanierungsbetreuung, sondern in einem Projektteam auch alle planerischen Aufgaben. Als Planungsteam stehen in der KE rund 20 Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten zur Verfügung.

4. Einziehung einer Teilfläche der Verkehrsfläche Flst. Nr. 3196/1, Kreßbachweg, Gemarkung Herbolzheim
Der Gemeinderat beschloss, dass eine Teilfläche der Verkehrsfläche Flst. Nr. 3196/1, Kreßbachweg, Gemarkung Herbolzheim, mit ca. 44 m² nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden soll. Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Die Teilfläche der Verkehrsfläche ist demnach für den Verkehr entbehrlich.

5. Einziehung einer Teilfläche der Verkehrsfläche (Feldweg) Flst. Nr. 197/0, Gewann Kirchfeld, Flur 1, Gemarkung Siglingen
Der Gemeinderat beschloss, dass eine Teilfläche der Verkehrsfläche (Feldweg) Flst. Nr. 197/0, Gewann Kirchfeld, Flur 1, Gemarkung Siglingen, mit ca. 1.026,07 m² nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden soll. Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Die Teilfläche der Verkehrsfläche ist demnach für den Verkehr entbehrlich.

6. Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Beschluss der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Einbringung und Verabschiedung
Die Kämmerei hat die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 ausgearbeitet. Die Einbringung und Verabschiedung dieser erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2025. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Stadt Neudenau für das Haushaltsjahr 2025, ebenso die Wirtschaftspläne 2025 für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigung. Zudem wurden die Finanzpläne sowie die Investitionsprogramme vom Gemeinderat beschlossen. Die Kämmereileitung stellte dem Gemeinderat mit einer Präsentation das Zahlenwerk vor. So wurden den Gremiumsmitgliedern anschaulich insbesondere die wichtigsten finanziellen Daten und Eckpunkte aufgezeigt. Bürgermeister Hoffer bedankte sich bei der Kämmereileitung und seinem Team für die Erstellung des vorliegenden, umfangreichen Zahlenwerkes sowie bei allen Mitarbeitern/innen, dem Gemeinderat, dem Ortschaftsrat und allen ehrenamtlich Tätigen für ihren Einsatz für unser Gemeinwesen und zum Wohle unserer Stadt Neudenau. Unter Berücksichtigung der aktuellen, vielfältigen Herausforderungen und den gegebenen, schwierigen Rahmenbedingungen (Kreis, Land, Bund, Wirtschaft, geopolitische Lage, usw.) ist es unter dem Strich noch gelungen, einen insgesamt einigermaßen soliden Haushaltsplan 2025 aufzustellen. In diesem Umfeld gelingt es aktuell nur sehr wenigen Gemeinden, ein positives ordentliches Ergebnis zu erwirtschaften. Hier macht der Stadt Neudenau insbesondere auch die zwingende Einführung der Doppik im Jahr 2019 massiv zu schaffen. Für sehr viele Kommunen ist es Stand heute und absehbar schlichtweg unmöglich, die daraus resultierenden Abschreibungen vollständig zu erwirtschaften. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Pflichtaufgaben zu erfüllen sind und jede Kommune grundsätzlich nachhaltig, stetig und zukunftsorientiert investieren sollte. Deswegen müssen auch zukünftig größere Investitionen angegangen werden. Denn Schulden an der Infrastruktur sind letztendlich auch Schulden, nur sind sie auf den ersten Blick nicht immer erkennbar. Grundsätzlich ist die Stadt Neudenau, wie bereits seit vielen Jahren, als finanzschwache Kommune auf Zuschüsse und Zuweisungen Dritter äußerst dringend angewiesen. Es ist Stand heute auch nicht absehbar, dass sich diese Abhängigkeit für unsere Stadt jemals ändern wird. Es ist seitens des Bundes und des Landes dringend für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen insgesamt zu sorgen, damit diese ihre Aufgaben tatsächlich überhaupt erfüllen können. Hierzu gehören nicht nur die Pflichtaufgaben, sondern auch die wertvollen freiwillige Aufgaben, welche unsere Kommunen so lebenswert und attraktiv machen. Es ist bspw. völlig unverständlich, warum Kommunen, welche ein Frei- oder Hallenbad gut betreiben, hierfür keine auskömmlichen finanziellen Unterstützungen seitens des Bundes und/oder des Landes bekommen. Mit dem entsprechenden politischen Willen wären auch hier gute Lösungen möglich. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass landauf und landab immer mehr Bäder schließen werden mit den entsprechenden, gravierenden Folgen. Eine evtl. spätere Inbetriebnahme von Bädern würde unsere Gesellschaft sicher insgesamt mehr kosten.

7. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Herbolzheim und 2 Bauanträge in Siglingen beraten und beschlossen.

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Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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