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Serviceangebot zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Briefwahlunterlagen per Internet oder per QR-Code beantragen

Serviceangebot zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Briefwahlunterlagen per Internet oder per QR-Code beantragen
 
Wie bereits bei den zuvor durchgeführten Wahlen bietet die Stadt Neudenau auf ihrem Internetauftritt auch zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wieder ein Serviceangebot zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für den Fall an, dass Sie am Wahltag, den 23. Februar 2025, Ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können. Neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich können Wahlscheine auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (per Email oder Telefax) beantragt werden. Eine Antragstellung per Telefon oder SMS ist nicht zulässig.
 
Die Stadt Neudenau ermöglicht Ihnen die Beantragung der Wahlscheine für die Briefwahlunterlagen per Internet unter dem folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08125068

Hierfür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie bis spätestens 02. Februar 2025, per Post erhalten werden. Beim Aufruf des oben platzierten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen dort eingetragen werden. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
 
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
 
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch schnell und unkompliziert mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufrufen.
 
Den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen bekommen Sie von uns voraussichtlich ab dem 07.02.2025 zugestellt.

Die Internetwahlscheinbeantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025 12:00 Uhr, freigeschaltet (wegen dem Postversand der Briefwahlunterlagen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter 06264/92780-21 oder 06264/92780-22 oder per Email unter buergerbuero(@)neudenau.de .

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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