Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2024

1. Erhöhung des Betriebsführungsentgelts der Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) - Änderungsvertrag für die Betriebsführung der Sparte Abwasser
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Volker Schramm, Leiter Betrieb/Instandhaltung Abwasser bei der HNVG und Betriebsleiter der Kläranlage in Herbolzheim, in der Sitzung, welcher die Damen und Herren des Gemeinderates über die Gründe für die Erhöhung des Betriebsführungsentgelts der HNVG und den erforderlichen Änderungsvertrag informierte. Bei der Abwasserentsorgung handelt es sich um eine der kommunalen Pflichtaufgaben, die seit dem 11. Mai 2010 mit einem Betriebsführungsvertrag auf die HNVG übertragen wurde. Dieser Vertrag läuft zum 31. Dezember 2024 aus. Der Gemeinderat stimmte der Änderungsvereinbarung in 2 Stufen wie folgt zu: 1. Erhöhung zum 1. Januar 2025 um 60.601,32 Euro netto sowie 2. Erhöhung zum 1. Januar 2026 um 43.344 Euro netto. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Änderungsvertrag zu unterzeichnen.

2. Bündelausschreibung zur Klärschlammentsorgung mit Phosphorrückgewinnung für den Zeitraum 2025 bis 2034, hier: Abschluss des Vergabeverfahrens
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Hoffer Herrn Volker Schramm als Vertreter der HNVG in der Sitzung, welcher den Gremiumsmitgliedern den vorliegenden Sachverhalt im Detail erläuterte. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die HNVG mit dem offiziellen Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025 bis 2034 und allen damit verbundenen weiteren Aufgaben zu beauftragen. Zudem beauftragte er die HNVG mit der Bezuschlagung des kostengünstigsten Bieters nach Bündelausschreibung und den weiteren Vertragsabsprachen unter Mitwirkung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ax. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat der Kostenerhöhung von 20 Prozent zur Durchführung der Bündelausschreibung, die durch die vorgelagerte Markterkundung und Klärung diverser rechtlicher Fragen bei den Ausschreibungs- bzw. Wertungskriterien entstanden sind, zu.

3. Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter des Polizeipostens Möckmühl, Herrn Polizeihauptkommissar Frank Pfitzke, in der Sitzung. Herr Pfitzke stellte den Polizeiposten Möckmühl vor und erläuterte an Hand einer Präsentation detailliert die Entwicklung der Kriminalität und der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet. Herr Pfitzke und Bürgermeister Hoffer wiesen darauf hin, dass insgesamt wiederum ein durchaus erfreuliches Ergebnis vorliegt. Die vorliegenden Zahlen belegen, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit im Stadtgebiet gut und sicher leben können und Neudenau ein weitestgehend friedlicher Ort ist.

4. Bebauungsplan „Salzäcker“ im Stadtteil Neudenau
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung sowie Stadtplaner AK BW Jürgen Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, welcher den Damen und Herren des Gemeinderates die Planinhalte im Detail erläuterte. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Schaffung von attraktivem Wohnraum in der Stadt Neudenau in arrondierender Form herzustellen. Ein weiteres Ziel ist es, durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche zusätzliche Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Salzäcker“ im Regelverfahren. Zudem billigte der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Salzäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung und gab diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen frei.

5. 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Salzäcker“ im Parallelverfahren
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Hoffer Herrn Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung sowie Stadtplaner AK BW Jürgen Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, welcher den Damen und Herren des Gemeinderates die Planinhalte im Detail erläuterte. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung der 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Salzäcker“ im Parallelverfahren. Zudem billigte der Gemeinderat den Vorentwurf der 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Salzäcker“ und gab diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen frei.

6. Baugebiet „Salzäcker“ im Stadtteil Neudenau
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Salzäcker“ in Neudenau neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Deswegen ordnete der Gemeinderat die Umlegung „Salzäcker“ an und bildete zur Durchführung dieser Umlegung einen beschließenden Umlegungsausschuss. Diesem Ausschuss gehören neben Bürgermeister Hoffer (Vorsitzender) als Mitglieder die Stadträte Kramer, Klotz, Schimpl und Pischinger an. Als stellvertretende Mitglieder fungieren die Stadträte Reinhardt, Amann, Renner und Frank. Zusätzlich zu den Mitgliedern wurden als Vermessungssachverständiger Herr M. Sc. (Master of Science) Andreas Hecht vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach und als Bausachverständiger Herr Dipl.-Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach berufen.

7. Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neudenau
Auf Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau wurden einige kleinere Veränderungen in der der Feuerwehrsatzung vom Gemeinderat beschlossen. Neu hinzu kommen die Helfer vor Ort (HvO), welche aktuell nur noch aus Mitgliedern der Feuerwehr bestehen. Dies wurde in der Satzung entsprechend berücksichtigt. Die Verwaltung schlug vor, dass der Feuerwehrkommandant als im Katastrophenschutz mitwirkende Organisation und Einrichtung ein ortsgebundenes ehrenamtliches Helfer-vor-Ort-System einrichtet. Die Helfer vor Ort bleiben weiterhin ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich tätig. Der Förderverein deckt die hierzu erforderlichen Ausgaben. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu und beauftragte die Verwaltung, eine Dienstanweisung für die HvO vorzubereiten.

8. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2024/2025
Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben. Bürgermeister Hoffer erläuterte die örtliche Situation im Detail. Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2024/2025 zu und wird baldmöglichst über die Schaffung ggf. weiterer Betreuungsplätze im Stadtgebiet beraten.

9. Fortsetzung der Stadtsanierung Neudenau - 5. Änderungssatzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“
Für das Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“ war der Erlass einer 5. Änderungssatzung erforderlich, die vom Gemeinderat beschlossen wurde.

10. EnBW vernetzt - Halten der kommunalen Anteile an der Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG (Fortführung des Beteiligungsmodells)
Die Stadt Neudenau ist mit 1.741.100 Euro mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Mit der Fortführung der Beteiligung im bisherigen Umfang erwirtschaftet die Stadt Neudenau nach Abzug aller Kosten und Steuern jährlich einen durchschnittlichen Betrag von rund 62.146 Euro. Der Gemeinderat stimmte zu, dasss die Stadt Neudenau das Beteiligungsmodell im bisherigen Umfang bis zum 30. Juni 2030 fortführt. Nach Ablauf der 5 Jahre wird vom Gemeinderat neu entschieden.

11. Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Bürgermeister Hoffer informierte das Gremium über den vorliegenden Sachverhalt im Detail. Er ging auf die Gründe und gesetzlichen Vorgaben ein, welche eine neue Hebesatzung erforderlich machen und erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderates die Erhebung der Grundsteuern A, B und C sowie der Gewerbesteuer. Der Vorschlag der Verwaltung sah vor, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Durch die Kalkulation des Hebesatzes und des zu erwartenden Grundsteueraufkommens wird somit die so genannte „Aufkommensneutralität“ erreicht. Der Gemeinderat beschloss, für eine neue Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer: Grundsteuer A = 353 v. H. sowie Grundsteuer B = 347 v. H. Zudem beschloss das Gremium, dass zunächst auf die Einführung einer Grundsteuer C und die Festlegung eines Hebesatzes hierzu verzichtet wird. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat für eine neue Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025 für die Gewerbesteuer einen geltenden Hebesatz wie bisher in Höhe von 360 v. H. . Der Gemeinderat stimmte der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zu.

12. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Herbolzheim und 2 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.

13. Zensus 2022
Mit Bescheid vom 24. September 2024 wurde auf Grund der Ergebnisse des Zensus 2022 durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zum 15. Mai 2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 5.351 Personen für die Stadt Neudenau festgestellt. Nach dem örtlichen Melderegister im Bürgerbüro liegt die Einwohnerzahl zu diesem Zeitpunkt bei 5.481 Personen. Die Differenz beträgt somit 130 Einwohner. Gegen diesen Bescheid hat die Stadt Neudenau mit Brief vom 18. Oktober 2024 form- und fristgerecht Widerspruch erhoben. Den amtlichen Einwohnerzahlen kommt auch deshalb eine besondere Bedeutung zu, da sie in mehr als 50 Rechtsvorschriften als Bemessungsgrundlage genutzt werden. Eine zentrale Rolle haben die amtlichen Einwohnerzahlen sowohl beim Länderfinanzausgleich als auch beim kommunalen Finanzausgleich und wirken sich somit auf die Einnahmen der Stadt aus.

14. Unfallkasse Baden-Württemnerg (UKBW)
Bei einem gemeinsamen Vororttermin mit dem Kommandanten der Feuerwehr und Vertretern der Verwaltung hat die UKBW festgestellt, dass der Treppenaufgang zu einer Löschwasserentnahmestelle in Siglingen zu schmal ist. Die Treppe verfügt aktuell über eine Breite von 80 cm und kann demnach mit 4 Personen und einer ca. 200 kg schweren Tragkraftspritze nicht begangen werden. Die UKBW fordert eine Verbreiterung auf mindestens das doppelte Maß. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Hausecker aus Siglingen, an dieser Stelle eine Wangentreppe mit Gitterroststufen zum Preis von 9.674,70 Euro brutto auszufühen. Die Gründungsarbeiten (Streifenfundament) werden von der Firma Niemann und Hesselschwerdt, welche aktuell beim Umbau und der Sanierung der Grundschule Siglingen tätig ist, zum Preis von 7.854 Euro brutto übernommen. Des Weiteren hat die UKBW Wasserentnahmestellen an der Jagst (Saugstellen) in Herbolzheim und Neudenau bemängelt. Hier führen jeweils Treppen zu einem Podest an der Jagst, um dort die Tragkraftspritze abzustellen. Die UKBW sieht auch hier eine Gefährdung für die Feuerwehrdienstleistenden. Um die Gefährdung zukünftig zu vermeiden wurde eine Absturzsicherung in Form eines Geländers durch die UKBW empfohlen. Durch die Firma Hausecker aus Siglingen wurde an diesen Stellen inzwischen jeweils ein 1 m hohes Geländer mit Knieleiste und Handlauf als „L“ errichtet, um damit die Seite in Richtung Gewässer in eine Längsrichtung zu sichern. Eine Seite kann nach Mitteilung der UKBW offen gelassen werden, um die Saugschläuche an dieser Stelle ins Wasser bringen zu können.

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