Stadt Neudenau

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Erhebung der Wasserzählerstände:

Die Wasserzählerstände werden auch dieses Jahr wieder durch Selbstablesung erfasst. Hierzu wurden aktuell von der Stadt Neudenau Ablesebriefe versandt.
 
Bitte kommen Sie dieser Aufforderung der Meldung der Wasserzählerstände bis spätestens zum 30. November 2024 nach und lesen Sie Ihren Wasserzähler entsprechend der folgenden Anleitung ab. Sollten Sie diese Frist versäumen, muss Ihr Wasserverbrauch geschätzt werden. Eine Änderung des Zählerstandes ist im Nachgang dann nicht mehr möglich.
 
Ihr
Rathaus

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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