Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Untere Gärten - 2. Änderung"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Stadt Neudenau
Stadtteil Reichertshausen
Bebauungsplan „Untere Gärten- 2. Änderung“
mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neudenau
im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in öffentlicher Sitzung am 30.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Untere Gärten- 2. Änderung“ sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, den Planentwürfen zugestimmt und für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauG freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 08.05.2017.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie die Planunterlagen des Flächennutzungsplanes werden
vom 28.06. bis 28.07.2017
im Rathaus der Stadt Neudenau, Hauptstraße 27, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden. Alle Planunterlagen stehen im Zeitraum der Auslegung zusätzlich als PDF-Dateien im Anhang zur Einsicht und zum Download bereit.
Ziel und Zweck der Planung
Das Flurstück Nr. 53 ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Untere Gärten“ vom 17.04.2002 als private Grünfläche ausgewiesen, da sich der damalige Eigentümer gegen eine Überplanung der Gartenfläche ausgesprochen hat. Zwischenzeitlich ist ein Generationenwechsel eingetreten und der neue Eigentümer möchte das am Siedlungsrand gelegene Grundstück mit einer Größe von ca. 0,11 ha nun zu Wohnzwecken nutzen.
Durch die Bebauungsplanänderung wird ein zusätzliches Wohnbaugrundstück geschaffen und die Nachfrage nach örtlichem Wohnraum gedeckt. Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich dabei an den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Gärten“.
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung am geplanten Standort wird daher die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.
Umweltbezogene Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes in beiden Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Neudenau, den 20.06.2017
Manfred Hebeiß
Bürgermeister
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49