Halteverbot "Neue Anlage"
Halteverbot „Neue Anlage“ ab 04. Juli 2016!
Das Landratsamt Heilbronn hat in der Ortsdurchfahrt Neudenau (Neue Anlage) ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Die „Neue Anlage“ ist aufgrund der Sperrung der L 526 (Unwetterschäden) derzeit Umleitungsstrecke und mit zunehmendem LKW-Verkehr belastet.
Das Halteverbot gilt auf unbestimmt Zeit!
Wir bitten um unbedingte Einhaltung.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49