Briefwahlunterlagen/Wahlscheinantrag
Wie erstmals zur Bundestagswahl 2013 bietet die Stadt Neudenau auf ihrem Internetauftritt auch zur Europa- und Kommunalwahl 2014 wieder ein Serviceangebot zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für den Fall an, dass Sie am Wahltag, den 25. Mai 2014, Ihre Stimmen nicht persönlich im Wahllokal abgeben können. Neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich können Wahlscheine auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Die Stadt Neudenau ermöglicht Ihnen die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahlunterlagen per Internet unter folgendem Link:
https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kivbf/eGovCenter/pool/Wahlschein/KIVBF/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08125068
Hierfür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 04. Mai 2014 per Post zugestellt wird. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen dort eingetragen werden. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter den Telefonnummern 06264/92780-21 oder 06264/92780-22.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49