Stadt Neudenau

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SEPA

Wichtige Mitteilung für alle Bürger, die der Stadt Neudenau eine Einzugsermächtigung erteilt haben


• Eine Neuerteilung einer bestehenden Einzugsermächtigung für Wasser, Grundsteuer etc. ist nicht notwendig.

• Für zukünftige Einzugsermächtigungen sind neue Formulare mit IBAN und BIC erforderlich.

• Für Gewerbetreibende, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben ist eine Neuerteilung erforderlich ist.
 

SEPA – was verbirgt sich dahinter?

In den Medien taucht immer öfter der Begriff SEPA auf. Im Folgenden  möchten wir Ihnen erläutern was sich dahinter verbirgt.

SEPA (Single Euro Payments Area) ist einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit SEPA wird nicht mehr wie derzeit zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.

Ziele von SEPA
Künftig wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzten kann. Durch die Harmonisierung können die Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickeln. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines europaweiten Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft also nicht nur den grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsmärkte führen. Damit der Umbau der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft auch nationale Strukturen berühren.

Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?
Sofern das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen bzw. maximal für 36 Monate nach der letzten Lastschrift.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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