Wahlscheinantrag für die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 22. September 2013
Seit einigen Monaten präsentiert sich der Internetauftritt der Stadt Neudenau in einem völlig neuen Design und mit einem deutlich erweiterten Angebot.
Zur Bundestagswahl 2013 bietet die Stadt Neudenau auf ihrem Internetauftritt ein weiteres, neues Serviceangebot an. Erstmals können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Bundeswahlordnung). Die Stadt Neudenau ermöglicht Ihnen die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahlunterlagen per Internet unter folgendem Link:
https://egov.virtuelles-rathaus.de/briefwahl/antrag?ags=08125068&waehlerverzeichnis=A&bezirk=RZFUN
Hierfür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bereits von der Deutschen Post zugestellt wurde. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen dort eingetragen werden. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem digitalen Wählerverzeichnis der Stadt Neudenau übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter den Telefonnummern 06264/92780-21 oder 06264/92780-22.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49