Europawahl 09. Juni 2024 - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik
Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man
wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu
werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle
Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen
Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die
Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“
sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift
Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses
Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der
Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und
Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche
Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im
Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10
(gebührenfrei) zu erhalten.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49