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Rathaus Neudenau sowie Ortsverwaltungen Herbolzheim und Siglingen: Ab 01.01.2022 Besuch nur mit Termin und 3G möglich.

Rathaus Neudenau sowie Ortsverwaltungen Herbolzheim und Siglingen:
Ab 01.01.2022 Besuch nur mit Termin und 3G möglich

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg enthält geänderte Regelungen für den Besuch von Rathäusern und Verwaltungsgebäuden. Ab dem 01.01.2022 ist in den Alarmstufen der Besuch nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen zulässig.

Für das Rathaus Neudenau sowie die Ortsverwaltungen Herbolzheim und Siglingen bedeutet dies ab Montag, 03.01.2022:

• Rathaus und Ortsverwaltungen sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.

• Ein Besuch ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.

• Zu Ihrem Termin müssen Sie einen Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind, mitbringen (Nachweis über Schnelltest, max. 24 Stunden alt oder PCR-Test, max. 48 Stunden nach Probenentnahme; Ausnahmen von der Testpflicht finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.

• Müllmarkenverkauf im Rathaus Neudenau über das „Müllmarkenfenster“ - ohne Termin, ohne 3G
Der Verkauf von Müllmarken im Rathaus Neudenau findet wie im Vorjahr aus dem „Müllmarkenfenster“ zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros statt. Alternativ kann man die Müllmarken und Banderolen für 2022 auch bequem von Zuhause aus bestellen. Der Onlineshop des Landkreises Heilbronn ist unter https://www.muellmarken-landkreis-heilbronn.de/Alle-Produkte/ rund um die Uhr zu erreichen.

• Im gesamten Innenbereich herrscht Maskenpflicht.
FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

• Bitte beachten Sie auch im Rathaus und den Ortsverwaltungen die geltenden Mindestabstandsregeln von 1,5 Metern.

• Besuchen Sie das Rathaus und die Ortsverwaltungen nur allein oder nur mit den unbedingt erforderlichen Personen - erkundigen Sie sich vorher, welche Personen für Ihr Anliegen unbedingt anwesend sein müssen.

• Wir bitten weiterhin, auf nicht unbedingt erforderliche Besuche zu verzichten. Vieles lässt sich auch telefonisch oder per E-Mail klären.
 

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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