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Geflügelpest - Das Landratsamt bittet um Hinweise

Geflügelpest – Um Hinweise wird gebeten
 
Wie der Presse zu entnehmen war, wurde die Geflügelpest von einem mobilen Geflügelhändler aus dem Raum Paderborn nach Baden-Württemberg verschleppt. Betroffen ist insbesondere der Südwesten des Landes, dort wurden zahlreiche Geflügelhaltungen mit der Tierseuche infiziert.
 
Im Regierungsbezirk Stuttgart wurden bisher nur einzelne Ausbrüche in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg sowie im Rems-Murr-Kreis festgestellt. Der Landkreis Heilbronn ist derzeit noch nicht betroffen.
 
Der mobile Viehhändler hat auch im Landkreis Heilbronn in den amtlichen Mitteilungsblättern Geflügel zum Kauf angeboten. Allerdings fand die für den 22.03.2021 geplante Tour durch den Landkreis Heilbronn nicht mehr statt.
 
Sollte seit dem 01.03.2021 Geflügel aus dem Bestand des betroffenen Viehhändlers aus Paderborn in den Landkreis Heilbronn verbracht worden sein, bittet das Veterinäramt des Landratsamts Heilbronn um entsprechende Hinweise.
 
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die insbesondere bei Hühnern und Puten zu hohen Verlusten führt. Bitte setzen Sie sich bei vermehrten Todesfällen, starkem Rückgang der Legeleistung und anderen unklaren Krankheitsanzeichen in Ihrem bei Hühnern bzw. bei Geflügelbestand umgehend mit dem Veterinäramt des Landratsamts Heilbronn in Verbindung (Tel. 07131 994-607). 
 
 

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74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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