Informationen zur steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründungen
Ab dem 01.01.2021 ist es aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER (unter www.elster.de) zur Verfügung und dient u. a. der Erteilung einer Steuernummer.
Weitere Infos finden Sie im Anhang
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