Corona-Virus - Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Baden-Württemberg und des Landratsamtes Heilbronn
Im Folgenden finden Sie Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Baden-Württemberg und des Landratsamtes Heilbronn zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Corona-Virus. Demnach (§ 4 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg) ist u. a. der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie der Betrieb von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen mindestens bis zum 19. April 2020 untersagt. Nach § 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es zudem Verbote bzw. sehr weitgehende Einschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen. Ferner finden Sie hier die Allgemeinverfügung (und die Pressemitteilung) des Landratsamtes Heilbronn vom 20. März 2020 über die häusliche Absonderung von Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung.
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