Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2017
1. Bebauungsplan „Beim Ziegelhaus“, Stadtteil Neudenau - Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Ziegelhaus“ im so genannten beschleunigten Verfahren. Mit der Ausarbeitung der Bebauungs- und Erschließungsplanung wurde das Büro IFK Ingenieure aus Mosbach beauftragt.
2. Baugebiet „Beim Ziegelhaus“ im Stadtteil Neudenau
- Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Beim Ziegelhaus“
- Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Beim Ziegelhaus“ auf der Gemarkung Neudenau neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb vom Gemeinderat eine Baulandumlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss gebildet. Diesem beschließenden Umlegungsausschuss g-hören neben Bürgermeister Hebeiß als Vorsitzendem als Mitglieder die Stadträte Söhner, Schlichting, Reinhardt und Blees an. Als stellvertretende Mitglieder fungieren die Stadträte Klotz, Walter, Amann und Fähndrich. Zusätzlich zu den Mitgliedern wurden als Vermessungssachverständiger Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach und als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach berufen.
3. Sanierung Bernhardusheim - Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, verschiedene Gewerke für die Sanierung des Bernhardusheimes an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter wie folgt zu vergeben.
Steinmetzarbeiten: Firma Bernd Siegel, Neudenau
Maler- und Gipserarbeiten: Firma Paul Lechner GmbH, Billigheim
Holzbau- und Dachdeckerarbeiten: Firma Heyd GmbH, Heilbronn
Flaschnerarbeiten: Firma Steffen Keim, Neudenau
4. Hochwasserschutz Losbergklinge - Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bauleistungen zum Hochwasserschutz an der Losbergklinge an die Firma Benninger Bau aus Bad Mergentheim als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
5. Zinsänderung inneres Darlehen für den Abwasserbetrieb
Der Zinssatz für das innere Darlehen, das die Stadt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gewährt hat, wurde zum 01.01.2013 das letzte Mal angepasst und beträgt seither 4,00 %. Der Zinssatz wird jährlich mit dem Erlass der Haushaltssatzung anhand der langfristigen äußeren Darlehen der Stadt überprüft und ggf. angepasst. Der Zinssatz des Abwasserdarlehens und der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Kämmereihaushalts wurden vom Gemeinderat jetzt auf 3,98 % gesenkt.
6. Verrechnungsbeschluss gebührenrechtliche Ergebnisse Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung
Für die Kalkulationszeiträume 2010-2012 sowie 2013-2015 wurde das gebührenrechtliche Ergebnis der Schmutzwasserbeseitigung sowie der Niederschlagswasserbeseitigung ermittelt. Der Gemeinderat stimmte der Verrechnung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2010-2012 mit den gebührenrechtlichen Ergebnissen 2013-2015 zu.
7. 2. Änderung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation für die Kalkulationsperiode 2018 bis 2020 zu und beschloss, die Abwassersatzung zum 01.01.2018 entsprechend anzupassen. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung ist von 3,59 €/m³ auf 3,33 €/m³ und die Klärgebühr von 2,68 €/m³ auf 1,98 €/m³ zu senken. Die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr ist von 0,41 €/m² auf 0,50 €/m² zu erhöhen.
8. 4. Änderung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation für die Kalkulationsperiode 2018 bis 2020 zu und beschloss, die Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2018 entsprechend anzupassen. Der Wasserzins ist von 2,44 € brutto auf 2,79 € brutto zu erhöhen.
9. Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung
Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Entsorgungssatzung zu, nachdem die bisherige Entsorgungssatzung aus dem Jahre 1991 stammte und an die aktuelle Rechtslage anzupassen war.
10. Herstellung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich der Herstellung einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Neudenau zu. Er beauftragte die Verwaltung, ggf. in Frage kommende Standorte zu prüfen.
11. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Siglingen sowie jeweils 1 Bauantrag in Herbolzheim, Neudenau und Reichertshausen beraten und beschlossen.
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