Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2017
1. Kanalsanierung Lindachweg - Vorstellung der Baumaßnahme
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Diplom-Ingenieur Jochen Meckes vom Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau in der Sitzung, der den Mitgliedern des Gemeinderates die geplante Baumaßnahme im Lindachweg vorstellte. Die Verwaltung hat sich bereits seit dem Jahr 2012 um eine entsprechende Förderung dieser Kanalsanierungsmaßnahme im Lindachweg (beginnend ab dem derzeitigen Bauende im Kuttenweg bis auf Höhe Fa. Böckling) bemüht. In diesem Zuge soll auch die Wasserleitung erneuert werden, was jedoch nicht zuwendungsfähig ist. Am 16. Dezember 2016 ist der erhoffte Zuwendungsbescheid für die Kanalsanierung eingegangen. Der Gemeinderat nahm die Gewährung der Zuwendung zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.
2. Bahnübergang Neudenau, Neuanlage Kreisverkehrsplatz - Vorstellung der Planung
Der Gemeinderat stimmte bereits in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2009 dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund, Land, Stadt und Deutsche Bahn AG über die Neuanlage eines Kreisverkehrsplatzes am Bahnübergang Neudenau zu. Bedingt durch die umfangreichen Abstimmungserfordernisse zwischen den einzelnen Vorhabensträgern und den verschiedenen Genehmigungsstellen (Eisenbahnbundesamt, Deutsche Bahn AG, Regierungspräsidium, etc.) kam es bei den Planungen zu Verzögerungen. Der Planungsauftrag wurde inzwischen durch das Büro Imotion aus Ilsfeld übernommen. Das Büro Imotion verfügt über hervorragende Referenzen als Planungsbüro im kommunalen Umfeld für Städte, Landkreise und Gemeinden sowie aus dem staatlichen Straßenbaubereich als Planer für Bund und Land. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Oberbaurat Gernhardt vom Regierungspräsidium Stuttgart und Herrn Diplom-Ingenieur Jung vom Büro Imotion in der Sitzung, die dem Gemeinderat die aktuelle Planung im Detail vorstellten. Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung des Straßenbaulastträgers zustimmend zur Kenntnis und beschloss, die erforderlichen Eigenmittel der Stadt Neudenau zur Umsetzung des Projekts bereitstellen.
3. Breitbandausbau - Vorstellung der Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens
Auf Grund des zunehmenden Datenverkehrs steigt der Bedarf nach schnellen Breitbandanbindungen kontinuierlich. Die Stadt Neudenau hat Bundeszuwendungen für entsprechende Beratungsleistungen erhalten und diesbezüglich die Firma TKT Teleconsult beauftragt. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lieb von der Firma TKT Teleconsult in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens über das Breitbandbüro des Bundes vorstellte. Diesbezüglich hat lediglich die Telekom ein Angebot abgegeben. Das Angebot der Telekom sieht einen beschränkten FTTC Ausbau (Fibre to the curb, d. h. Glasfaserausbau bis zum Kabelverteiler/KVZ) vor und ergibt eine Wirtschaftlichkeitslücke von 882.466,00 €. Dies entspricht einer Wirtschaftlichkeitslücke von durchschnittlich 826,00 € pro Haushalt. Das Büro TKT hat das Angebot der Telekom geprüft und bewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass das vorliegende Angebot der Telekom die Kriterien zum sicheren Erhalt einer Bundesförderung nicht hinreichend erfüllt. Der 95% Flächenanteil mit Bandbreitengeschwindigkeiten von 50 Mbit/s wird durch das Ausbauszenario der Telekom nicht erreicht. Die Telekom erreicht ohne den Einsatz von Vectoring-Technik (VDSL) lediglich 74,9% des Versorgungsgebietes mit mindestens 50 Mbit/s. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) erteilt die Förderung zum Breitbandausbau nach einem hochkomplexen so genannten Scoring-System. Bei diesem Scoring-System erzielen neben der Flächenversorgung mit 50 Mbit/s beispielsweise die Versorgung von Gewerbegebieten mit synchronen Breitbandanschlüssen (Downloadgeschwindigkeit = Uploadgeschwindigkeit), Schaffung von freiem WLAN in Gewerbe- und Industriegebieten durch die Gemeinde und der Zusammenschluss von mehreren Gemeinden im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zu einem „Cluster“ besonders hohe Scoring-Werte. Das Büro TKT Teleconsult betreut neben Neudenau und dem Landkreis Heilbronn auch die Gemeinden Offenau und Gundelsheim. Die bereits erfolgten Vorgespräche mit diesen beiden Nachbargemeinden haben ergeben, dass man auch dort an einem Zusammenschluss interessiert ist und eine gemeinsame Förderantragstellung durch Neudenau, Gundelsheim und Offenau anstrebt. Der Gemeinderat nahm das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, alle weiteren Verfahrensschritte gemeinsam mit den Nachbarkommunen Offenau und Gundelsheim einzuleiten, um gemeinsam einen Förderantrag für einen FTTC Ausbau zu stellen.
4. Vorbereitung der Bundestagswahl am 24. September 2017
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 24. September 2017, statt. Im Stadgebiet Neudenau werden folgende Wahlbezirke eingerichtet: Neudenau (Wahlraum: Rathaus Neudenau, Hauptstraße 27), Herbolzheim (Wahlraum: Rathaus Herbolzheim, Neudenauer Straße 2), Siglingen/Kreßbach (Wahlraum: Kindergarten Siglingen, Heilbronner Straße 11), Reichertshausen (Wahlraum: Halle Reichertshausen, Möckmühler Straße 59).
5. 3. Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neudenau
Auf Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau stimmte der Gemeinderat einer geringfügigen Änderung der Feuerwehrsatzung zu, damit zukünftig bis zu 3 Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt werden können. Bei der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt.
6. Freiwillige Feuerwehr Neudenau - Zustimmung zur Bestellung des Abteilungskommandan-ten und der stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Neudenau
Das Feuerwehrgesetz und die örtliche Feuerwehsatzung schreiben die Wahl des ehrenamtlichen Führungspersonals vor. Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau, Einsatzabteilung Siglingen, wurde Herr Philipp Böhringer erstmals zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Siglingen gewählt. Als sein Stellvertreter fungiert weiterhin Herr Florian Mayer. Der Funktionsträger ist nach der Wahl mit Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister zu bestellen. Das Gremium stimmte der Bestellung einstimmig zu.
7. Katholischer Kindergarten St. Josef Herbolzheim - Änderung der Betriebserlaubnis
Auf Wunsch des Katholischen Kindergartens St. Josef Herbolzheim und der Katholischen Verrechnungsstelle Obrigheim soll eine Kleingruppe für Kinder ab 3 Jahren mit höchstens 12 angemeldeten Kindern in eine zusätzliche altersgemischte Gruppe für 2-Jährige bis Schuleintritt mit höchstens 22 angemeldeten Kindern zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgewandelt werden. Somit kann der vorliegende Bedarf der unter und der über 3-jährigen Kinder aus dem Stadtteil Herbolzheim im Kindergarten St. Josef gedeckt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Umwandlungsmaßnahme zu.
8. Kindertagesstätte Mauseloch e. V. - Betriebskostenzuschuss 2017
Um die Betriebsausgaben, die nicht durch Dritte (Elternbeiträge, Essensgeld, Mitgliedsbeiträge, sonstige Erlöse) finanziert werden, decken zu können, benötigt die Kindertagesstätte Mauseloch e. V. von der Stadt Neudenau für das Jahr 2017 voraussichtlich einen Betriebskostenzuschuss von insgesamt 469.700,00 Euro. Die Zuschussbeteiligung beträgt damit voraussichtlich ca. 80,6 Prozent an den Aufwendungen. Der Gemeinderat nahm den voraussichtlichen Betriebskostenzuschuss für die Kindertagesstätte Mauseloch e. V. zur Kenntnis. Insgesamt trägt die Stadt in der Summe von allen Kindergärten jährlich bis zu 700.000,00 Euro Abmangel.
9. 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Neudenau, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Unheldenwegäcker“, Beschluss Veränderungssperre für den Bereich „Unheldenwegäcker“
Der derzeit maßgebliche Flächennutzungsplan der Stadt Neudenau weist als künftige Bauerwartungsfläche lediglich noch das Baugebiet „Salzäcker“ auf der Gemarkung Neudenau aus. Auf Grund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen im Stadtgebiet ist deswegen eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans geboten. Der Gemeinderat begrüßt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans und sieht die Ausweisung weiterer bedarfsgerechter Wohnbauflächen als vorrangig an. Deswegen beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Unheldenwegäcker“ im Stadtteil Herbolzheim. Anschließend fasste das Gremium noch einen Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich „Unheldewegäcker“, um die kommende Bauleitplanung zu sichern.
10. Einziehung des Weges Flst. Nr. 126, Siglinger Straße, Gemarkung Neudenau
Der Gemeinderat beschloss, dass der Weg Flst. Nr. 126, Siglinger Straße, Gemarkung Neudenau, nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Der Weg ist für den Verkehr entbehrlich.
11. Umschuldung eines Darlehens der Abwasserbeseitigung
Am 30. März 2017 läuft die Zinsbindung eines Darlehens der Abwasserbeseitigung in Höhe von noch 124.990,00 Euro aus. Deswegen hat sich die Verwaltung von den örtlichen Banken verschiedene Konditionen anbieten lassen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Kreditvertrages mit der Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG in Höhe von 124.990,00 Euro für die Restlaufzeit und somit bis einschließlich 30. März 2032 zu, da diese das günstigste Angebot vorlegte.
12. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.
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