Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 06. Dezember 2016
1. Blutspenderehrung
Vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg wurden zur Ehrung für oftmaliges Blutspenden 13 Mitbürgerinnen und Mitbürger vorgeschlagen. Im Rahmen der Ehrung dankte Bürgermeister Hebeiß den freiwilligen Lebensrettern für ihre vorbildliche humanitäre Leistung. Die Blutspenderinnen und Blutspender haben mit ihrer Bereitschaft 10, 25, 50 bzw. 75 mal unentgeltlich Blut gespendet und dafür gesorgt, dass kranken Menschen und Unfallopfern im Notfall das „Heilmittel Blut“ zur Verfügung steht. Dafür gilt ihnen ein besonderer Dank und eine ganz besondere Anerkennung. Zudem bedankte sich der Bürgermeister in diesem Rahmen auch bei allen Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes, dem Blutspendedienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere der Ortsgruppe des DRK-Neudenau mit ihrem Vorsitzenden Herrn Marc Kennell. Denn ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes wäre es nicht möglich, die umfangreiche und intensive Arbeit zu verrichten. Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern wurde als Anerkennung für ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit durch Bürgermeister Hebeiß gemeinsam mit Herrn Kennell die Blutspender-Ehrennadel und die Verleihungsurkunde überreicht. Als Aufmerksamkeit der Stadt erhielt jeder Blutspender noch ein Weinpräsent.
Für 10-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Frau Jennifer Christ
Frau Andrea Kopp
Herr Markus Pölzer
Frau Petra Waldherr
Frau Alisa Walter
Für 25-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Horst Frank
Für 50-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Ernst Frey
Frau Gisela Humm
Herr Helmut Reinhart
Herr Steffen Söhner
Herr Heinrich Söhner
Herr Helmut Stammer
Für 75-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Berndt Schlichting
2. Freiwillige Feuerwehr Neudenau - Zustimmung zur Bestellung des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herbolzheim
Das Feuerwehrgesetz und die örtliche Feuerwehsatzung schreiben die Wahl des ehrenamtlichen Führungspersonals vor. Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau, Einsatzabteilung Herbolzheim, wurde Herr Alexander Kreß zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herbolzheim gewählt. Herr Kreß fungierte bisher als stellvertretender Abteilungskommandant. Als sein Stellvertreter wurde Herr Marc Rembold gewählt. Die Funktionsträger sind nach der Wahl mit Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister zu bestellen. Das Gremium stimmte den Bestellungen jeweils einstimmig zu.
3. Äußere Erschließung Baugebiet „Bildäcker-Höchstberger Weg“
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung zum Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Büro IFK aus Mosbach über die erforderlichen Planungsleistungen zur äußeren Erschließung des Baugebietes „Bildäcker-Höchstberger Weg“. Diese Planungen umfassen im Wesentlichen die Herstellung einer Regenwasserableitung (Kanal DN 1000), die Erneuerung der Wasserleitung in der Keltenstraße nebst Hausanschlussleitungen sowie die erforderlichen Umverlegungen bestehender Leitungen und die anschließende Wiederherstellung der baulich in Anspruch genommenen bituminösen Flächen in der Keltenstraße und im Höchstberger Weg.
4. Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Bauhof
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges.
5. 1. Änderung der Betriebssatzung für die Abwasserwirtschaft
Der Gemeinderat stimmte der 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung für die Abwasserwirtschaft Neudenau zu. Es wurde festgelegt, die Wertgrenze für die Zuständigkeit des Bürgermeisters mit der Regelung in der Hauptsatzung gleichzuschalten.
6. 1. Änderung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung
Der Gemeinderat stimmte der 3. Änderungssatzung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Neudenau zu. Es wurde festgelegt, die Wertgrenze für die Zuständigkeit des Bürgermeisters mit der Regelung in der Hauptsatzung gleichzuschalten.
7. Einrichtung Bürgerstiftung
Nachdem die Gewerbehalle (Sülzhalle), welche die Stadt Neudenau von einem verstorbenen Mitbürger geerbt hat, veräußert werden konnte, fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, mit dem Geldvermögen aus dem Verkaufserlös eine Bürgerstiftung einzurichten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, alle weiteren erforderlichen Schritte für die Einrichtung der Bürgerstiftung in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Heilbronn in die Wege zu leiten. Bis zum Abschluss des Verfahrens zur Einrichtung der Bürgerstiftung wird aus formalrechtlichen Gründen voraussichtlich mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten benötigt werden.
8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Siglingen beraten und beschlossen.
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