Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2016
1. Breitbandausbau – Förderantrag für Breitbandleistungen
Auf Grund des zunehmenden Datenverkehrs steigt der Bedarf nach schnellen Breitbandanbindungen kontinuierlich. Die Stadtverwaltung ist bereits seit Jahren bestrebt, alle Stadtteile mit schnellen und leistungsfähigen Internetanschlüssen zu versorgen, dies gestaltet sich jedoch äußerst schwierig, da seitens der Netzbetreiber die Anzahl der zu versorgenden Anwesen nicht ausreicht, um unter wirtschaftlichen Aspekten eine erweiterte Netzinfrastruktur aufzubauen. Die Verwaltung hat sich daher um eine Bundesförderung bemüht, um eigene Planungen unabhängig von den Netzbetreibern voranzutreiben. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2018 eine flächendeckende Versor-gung mit 50 Mbits/s (Download) zu erreichen. Die Stadt Neudenau hat dank der Bemühungen sei-tens der Verwaltung zum 30.05.2016 einen Förderbescheid für Beraterleistungen für den Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten. Die Förderung beträgt bis zu max. 50.000 €, die Förderquote beträgt 100 Prozent. Der Gemeinderat begrüßte die gewährte Förderung und vergab die Beratungsleistungen zum Angebotspreis von 48.790 € brutto an die Fa. TKT Teleconsult aus Backnang. Die Fa. TKT Teleconsult ist als namhaftes Beratungs- und Planungsbüro auf dem Gebiet der Telekommunikation bekannt. Die Fa. TKT ist derzeit auch im Auftrag des Landkreises Heilbronn tätig.
2. Polizeiliche Kriminalstatistik 2015
Der Verwaltung liegt die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 vor. Bürgermeister Hebeiß erläuterte an Hand einer Präsentation detailliert die Entwicklung der Kriminalität und der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet. Es liegt wiederum ein durchaus erfreuliches Ergebnis vor. Die Kriminalitätsentwicklung ist im Vergleich zum Vorjahr im Polizeirevier Neckarsulm generell rückläufig. Die Stadt Neudenau weist bei der Anzahl der Straftaten je 100.000 Einwohner im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neckarsulm das viertniedrigste Ergebnis von sechzehn Gemeinden aus und liegt somit im oberen Viertel. Diese Zahl belegt, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit im Stadtgebiet äußerst sicher leben können. Sehr erfreulich ist ebenfalls, dass die Aufklärungsquoten sowohl im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm als auch im Stadtgebiet von Neudenau deutlich angestiegen sind. Nachdem die Aufklärungsquoten im Stadtgebiet in den Jahren 2013 und 2014 noch 45,5 Prozent (2013) und 36,4 Prozent (2014) betrugen, war im Jahr 2015 eine deutliche Steigerung auf 51,3 Prozent zu verzeichnen. Bedauerlicherweise sind die Zahlen der Verkehrsunfälle im Landkreis Heilbronn und im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neckarsulm etwas angestiegen. Der Gemeinderat nahm die Entwicklungen nach der Kriminalstatistik im Stadtgebiet zur Kenntnis.
3. Fortsetzung der Stadtsanierung – Beauftragung der Kommunalentwicklung GmbH für die Projektbetreuung des Sanierungsgebietes „Kronengasse/Frühmeßgasse“
Die seit 1985 andauernde Stadtsanierung Neudenau ist noch nicht abgeschlossen. Zur Fortsetzung der Stadtsanierung Neudenau, verwaltungsrechtlicher Teil, beauftragte der Gemeinderat wie bisher die Kommunalentwicklung GmbH für die Projektbetreuung des Sanierungsgebietes „Kronengasse/Frühmeßgasse“.
4. Anpassung der Stundensätze der Kommunalentwicklung GmbH
Der Gemeinderat stimmte einer Anpassung der Stundensätze der Kommunalentwicklung GmbH, die im Bereich der Stadtsanierung für die Stadt Neudenau tätig ist, zu.
5. Fortsetzung der Stadtsanierung Neudenau - Beauftragung des Büros für historische Bau-forschung, Herr Gerd Schäfer, als Sanierungsberater für das Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmeßgasse“
Zur Fortsetzung der Stadtsanierung Neudenau, technischer Teil, beauftragte der Gemeinderat wie bisher das Büro für historische Bauforschung, Herr Gerd Schäfer, für die Projektbetreuung des Sanierungsgebietes „Kronengasse/Frühmeßgasse“.
6. Bebauungsplan „Bildäcker-Höchstberger Weg“ - Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl. Ing. Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die vorliegende Abwägungsübersicht im Detail erläuterte. Es werden insgesamt voraussichtlich 68 Bauplätze in 2 Bauabschnitten mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 600 m² entstehen. Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Behandlung und Abwägung der während der Offenlage und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros zu. Zudem billigte der Gemeinderat eine Verpflichtung zur Herstellung einer Regenwasserrückhaltezisterne pro Gebäude (Dachfläche) im künftigen Baugebiet, weil ansonsten die Erschließungskosten für dieses Baugebiet nicht darstellbar wären.
7. Einziehung des Erdweges Flst. Nr. 4154, Neubürgerweg, Gemarkung Herbolzheim
Der Erdweg Flst. Nr. 4154, Neubürgerweg, Gemarkung Herbolzheim, soll nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Der Erdweg ist für den Verkehr entbehrlich.
8. Bebauungsplan „Bildäcker-Höchstberger Weg“ - Straßenbenennung
Die Namen der künftigen Straßen werden bereits im Rahmen des Umlegungsverfahrens „Bildäcker-Höchstberger Weg - Teil 1“für das Grundbuchamt und das Vermessungsamt benötigt. Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag des Ortschaftsrates Herbolzheim die folgenden 3 Straßennamen: Kastanienstraße, Bildäcker-Ring sowie Schelmenklinge.
9. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Siglingen und1 Bauantrag in Kreßbach beschlossen.
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