Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2013

1. Ausbau des Breitbandnetzes im Stadtteil Herbolzheim – Förderung im Rahmen der Breitbandinitiative II Baden-Württemberg
Derzeit verfügt der Stadtteil Herbolzheim über eine Anbindung zwischen 2 Mbit/s und 6 Mbit/s je nach geografischer Lage des Anschlussnehmers. Die Stadt Neudenau bemüht sich um einen weiteren Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsplan (Aufbau eines so genannten NGA-Netzes = Next Generation Access). Der Förderantrag wurde bereits Ende November 2012 bei der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium (RP) Stuttgart gestellt. Nach Prüfung hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens wurde vom RP Stuttgart jedoch mitgeteilt, dass der Stadtteil Herbolzheim gemäß Landesentwicklungsplan nicht zum ländlichen Raum zu zählen ist, sondern Nahbereich zum Verdichtungsraum darstellt, und sich die Förderquote somit von 100 Prozent auf 50 Prozent der förderfähigen Baukosten reduziert. Der zu erwartende Zuschussbetrag im Rahmen der Breitbandinitiative II Baden-Württemberg würde somit nur rund 8.300 € betragen.
Nach der aktuellen Presseberichterstattung verhandelt die Große Koalition in Berlin jedoch gegenwärtig über eine so genannte „Breitbandinitiative III“. Nach Mitteilung der Kommunalen Spitzenverbände soll ein Betrag von einer Milliarde Euro bereitgestellt werden, hiervon sollen laut Gemeindetag rund 12 Prozent auf Baden-Württemberg entfallen. Nach eingehnder Beratung im Gremium beschloss der Gemeinderat auch deswegen einstimmig, den gegenwärtig beim RP Stuttgart befindlichen Antrag auf Förderung zurückzunehmen und nach Veröffentlichung der neuen Breitbandinitiative einen erneuten Antrag zu stellen.

2. Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Neudenau – Vergabe von Bauleistungen
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Bunse und dem Ingenieurbüro SIB für Elektrotechnik die Vergabe von verschiedenen Bauleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Neudenau öffentlich im Staatsanzeiger Baden-Württemberg ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote beschloss der Gemeinderat die Vergabe der verschiedenen Bauleistungen. Die Firma Krieger aus Haßmersheim erhielt den Auftrag für die Heizungsarbeiten. Die Sanitärarbeiten wurden an die Firma Gramlich aus Limbach vergeben. Die Firma Pullmann aus Brackenheim bekam den Zuschlag für die Lüftungsarbeiten. Die Elektroarbeiten wurden an die Firma Weber aus Heilbronn vergeben.

3. Aufbau eines Baumkatasters zur Verbesserung und Unterstützung der Baumkontrolle
Auf Grund eines höchstrichterlichen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Januar 1965 fortgeführt durch BGH Rechtsprechung vom 04. März 2004 ist es fester Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht einer Kommune, bei Straßenbäumen oder Bäumen in Grün- und Parkanlagen mögliche Gefahrenquellen festzustellen und Schutzvorkehrungen für Dritte zu treffen. Bäume müssen daher grundsätzlich „verkehrssicher“ sein, d. h. nach dem aktuellen Stand des Wissens der guten fachlichen Praxis soweit stand- und bruchsicher sein, dass keine vorhersehbaren Gefahren von Ihnen ausgehen können. Vorhersehbare Gefahren sind erkennbar durch regelmäßige Baumkontrollen. Wer dies unterlässt, handelt fahrlässig und kann dadurch in Haftung genommen werden.
Wichtig für den Baumeigentümer ist die exakte Dokumentation der Kontrolle, zum einen für die Kenntnis des eigenen Baumbestandes (Baumkataster), zum anderen für die Sicherheit im Bestand gegenüber der Allgemeinheit und als Nachweis für den Versicherungsträger im Falle von Ansprüchen aus der Verkehrssicherungspflicht. Die Verwaltung hatte deswegen über das Ingenieurbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach ein Angebot zum Aufbau eines Baumkatasters eingeholt. Das Angebot geht von der Erfassung von etwa 2.500 Einzelbäumen und 100 Baumgruppen aus. Erfasst werden Standort, Baumhöhe sowie Kronendurchmesser und Baumart (Nadelbaum/Laubbaum). Einige Gemeinden im Landkreis Heilbronn verfügen bereits über ein elektronisches Baumkataster. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen zum Aufbau eines Baumkatasters an das Büro Schwing und Dr. Neureither.

4. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über eine Bauvoranfrage in Neudenau beschlossen.

5. Katholischer Kindergarten St. Josef Herbolzheim – Einrichtung einer „provisorischen Kleinkindgruppe“
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 29. Oktober 2013 wurde über die evtl. Einrichtung einer Krippengruppe im Katholischen Kindergarten St. Josef Herbolzheim berichtet. Zuvor wurde der Katholischen Kirchengemeinde St. Kilian durch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart ein Bescheid zugestellt, in dem mitgeteilt wurde, dass die für den Krippenausbau zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes verbraucht bzw. bereits mit einem Antragsvolumen von über 20 Millionen überzeichnet sind, und dass dem Förderantrag deswegen derzeit leider keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden kann. Gleichzeitig teilte das RP Stuttgart mit, dass es den inhaltlich noch ungeprüften Zuschussantrag zunächst jedoch bis Anfang 2014 ruhen lassen wird. Dies für den Fall, dass sich bis dahin die Fördermittelsituation grundlegend ändern sollte.
Inzwischen wurde geprüft, ob ggf. ein zuschussunschädlicher vorzeitiger Baubeginn möglich ist. Das RP Stuttgart teilt dazu mit, dass ein „vorzeitiger Baubeginn“ nach Antragseingang förderunschädlich ist. Ob jedoch tatsächlich Fördermittel zur Verfügung gestellt werden ist aktuell nicht vollständig gesichert. Diesbezüglich müssen auf Bundesebene zunächst grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kleinkinderbetreuung erscheint es jedoch durchaus wahrscheinlich, dass auf Bundebene weitere finanzielle Mittel zur Kleinkinderbetreuung bereitgestellt werden. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat deswegen der Einrichtung einer zunächst „provisorischen Kleinkindgruppe“ vollumfänglich zu.
 

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