Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2013
1. Belagsanierung Parkplatz und Zufahrt Sporthalle Siglingen
Die Parkflächen an der Sporthalle Siglingen zeigen deutliche Rissbildungen sowie teilweise Setzungen im Belag. Auf Grund der umfangreichen Bauarbeiten im Zuge der Herstellung der Hochwasserschutzeinrichtungen im Ortsteil Siglingen wurde der Parkplatz immer wieder als Baustelleneinrichtungsfläche durch verschiedene Baufirmen genutzt. Nachdem künftig keine weiteren Baumaßnahmen im dortigen Umfeld geplant sind, kann nun eine Belagssanierung erfolgen. Die Bauleistungen werden losweise ausgeschrieben. Auf eine Markierung der Parkflächen wird zunächst aus Kostengründen verzichtet. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der beschränkten Ausschreibung der Belagssanierung an der Sporthalle Siglingen sowie der Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter.
2. Baugebiet „Weiler II“ in Neudenau - Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet
„Weiler II - Teil 2“ und Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke in einem Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weiler II“ neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb in der Sitzung eine Baulandumlegung angeordnet. Der Gemeinderat legte die räumliche Abgrenzung des künftigen Umlegungsgebietes grob fest. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist Sache des Umlegungsausschusses, der die Einbeziehung der einzelnen Grundstücke prüfen und festlegen muss.
Neben der Anordnung der Baulandumlegung hat der Gemeinderat einen Umlegungsausschuss gebildet. Dieser Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach der Gemeindeordnung. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Als Mitglieder wurden die Gemeinderäte Stelzig-Krombholz, Walter, Planck und Fähndrich berufen. Als deren Vertreter amtieren die Gemeinderäte Waldner, Schlichting, Amann und Reinhart. Zusätzlich zu den Mitgliedern sind in den Umlegungsausschuss mindestens ein Vermessungssachverständiger (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) und ein Bausachverständiger (z. B. Stadtplaner, Architekt oder Bauingenieur) zu berufen, die als beratende Sachverständige mitwirken. Als Vermessungssachverständiger wurde Herr Dipl. Ing. Dr. Matthias Neureither vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach berufen, als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach.
3. Sanierung Keltergasse 7 – Vergabe der Bauleistungen
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Schäfer die geänderte Ausführung der Sanierung des Quartiers Keltergasse 7 ausgeschrieben. Nach der Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauleistungen Blechnerarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten an den jeweils günstigsten Bieter der jeweiligen Ausschreibung. Die Blechnerarbeiten wurden an die Firma Becker aus Neudenau zum Angebotspreis von 7.638,85 Euro vergeben. Die Firma Lechner aus Billigheim erhielt den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten zum Angebotspreis von 13.255,05 Euro. Die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten wurden an die Firma Jako aus Rot an der Rot zum Angebotspreis von 237.612,46 Euro vergeben.
4. Herstellung einer Parkierungsfläche hinter dem Rathaus Neudenau – Vergabe der Bauleistungen
Nach sich über einen außerordentlich langen Zeitraum erstreckenden Verhandlungen mit den vorherigen Grundstückseigentümern ist es der Verwaltung im Jahre 2009 gelungen, das Areal Obere Brunnengasse 3 und 5 freihändig zu erwerben und die zwar denkmalgeschützten, aber teilweise sehr zerfallenen und deshalb vollständig abbruchreifen Gebäude zu entfernen. Nach Durchführung der Abbrucharbeiten sollte die Fläche zunächst abgeräumt und eingeschottert werden. Das Büro des Sanierungsberaters Schäfer hat mehrere Planentwürfe entwickelt und versucht, unter Beteiligung verschiedener privater Investoren eine Wiederbebauung zu erreichen, um die so entstandene innerstädtische Baulücke zu schließen oder zumindest zu verringern. Nachdem sich über einen Zeitraum von beinahe 4 Jahren gezeigt hat, dass eine Umsetzung dieser projektierten Planung nicht möglich sein wird und vor dem Hintergrund der teilweise geäußerten Befürchtungen zu einer möglichen Verschärfung der Parksituation rund um das Rathaus im Falle einer Wiederbebauung, hat sich die Verwaltung nach reichlicher Abwägung dazu entschlossen, die seinerzeit dem Gemeinderat vorgestellten Planungen zu verwerfen.
Die Verwaltung hat deswegen die Befestigung und Herstellung einer Parkierungsfläche hinter dem Rathaus ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote durch die Verwaltung beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauleistungen zu einem Angebotspreis von 57.964,66 Euro an die Firma Holler & Der Steinsetzer aus Tanna. Die Gestaltung der Oberfläche soll sich an der in der Altstadt bereits vorhandenen Segmentbogenpflasterung orientieren. Eine Markierung von Parkplätzen soll zunächst nicht erfolgen.
5. 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Das Bestattungshaus Volk aus Osterburken erhebt die Bestattungsgebühren nach Nr. 2.1 und 2.2 des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsatzung. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden Württemberg hat die Verwaltung jetzt darauf hingewiesen, dass – sofern die Stadt Neudenau dieses Verfahren weiterhin praktizieren möchte – die Abgabenerhebung durch Dritte in der Friedhofsatzung zu regeln ist. In Abstimmung mit dem Bestattungshaus Volk behält die Stadt Neudenau die bisherige Vorgehensweise bei. Deswegen wurde die entsprechende Regelung in die Friedhofsatzung aufgenommen und vom Gemeinderat beschlossen.
6. Feldwegsanierung Fischerwäldle / Innere Kalbin
Im Jahr 2014 ist ein größerer Hieb in den angrenzenden Waldlagen geplant. Nördlich des Feldweges Fischerwäldle / Innere Kalbin erfolgt die Abfuhr des Stammholzes teilweise über diesen Feldweg. Dieser weist jedoch auf einer Länge von rund 660 Metern bereits deutliche Vorschäden auf. Diese Schäden zeigen sich dahingehend, dass der Wegunterbau bereits deutlich hervortritt. Die Fahrspuren sowie Verdrückungen sind nahezu auf der gesamten Weglänge deutlich vorhanden. Teilweise erfolgt die Wasserführung auf der dem Hang zugewandten Wegseite und führt somit zu Ausspülungen des Weges. Auf einer Weglänge von ca. 110 m sind so starke Verdrückungen vorhanden, dass ein zeitnahes Handeln angestrebt wird, um ein weiteres Absenken des Weges verhindern zu können. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung deswegen mit der beschränkten Ausschreibung der Sanierungsarbeiten des Feldweges Fischerwäldle / Innere Kalbin sowie der Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter.
7. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012
Bürgermeister Hebeiß erläuterte den Jahresabschluss des Kämmereihaushalts während der Sitzung und freute sich über das sehr gute Ergebnis. Er berichtete, dass auf die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme von ca. 1,8 Millionen Euro verzichtet und stattdessen sogar eine Rücklagenzuführung von ca. 1,28 Millionen Euro erfolgen konnte. Der Rücklagenbestand beläuft sich zum 31.12.2012 somit auf 4.063.206,87 Euro, was einen neuen Höchststand in der Stadtgeschichte darstellt. Als wichtige Faktoren dieser finanziell positiven Entwicklung nannte der Bürgermeister neben den erfreulicherweise höheren Einnahmen die sparsame Mittelbewirtschaftung. Der Bürgermeister wies zudem darauf hin, dass mit einer Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von ca. 1,67 Millionen Euro der dritthöchste Wert in der Stadtgeschichte erreicht werden konnte. Die Gesamtverschuldung der Stadt Neudenau inklusive Eigenbetriebe und Zweckverbände liegt zum Jahresende 2012 bei 896,30 Euro/Einwohner. Damit liegt die Gesamtverschuldung deutlich unter dem Landesdurchschnitt (rund 1.177,00 Euro/Einwohner).
Dieses insgesamt sehr gute Rechnungsergebnis konnte nur durch die Fortführung des bisherigen Sparprogramms von Gemeinderat und Verwaltung erzielt werden. konnte. Der Bürgermeister bedankte sich deswegen ausdrücklich bei allen Mitarbeitern im Rathaus, Bauhof, Schulen, Kindergarten und allen weiteren sowie dem Ortsvorsteher, den Ortschafts- und Gemeinderäten und insbesondere auch bei allen ehrenamtlichen Tätigen bei der Freiwilligen Feuerwehr und in den Vereinen, vor allem beim Heimatverein und den Freibadfreunden. Er stellte heraus, dass die gemeinsamen Anstrengungen und das „Ziehen am gleichen Strang in die gleiche Richtung“ durch das sehr gute Haushaltsergebnis belohnt wurden. Trotz allem stehen aber noch umfangreiche, wichtige und kostenintensive Maßnahmen in der Zukunft an. Das Ziel muss deshalb weiterhin sein, das machbare vom wünschenswerten zu unterscheiden und entsprechend zu handeln.
8. Jahresabschluss für die Wasserversorgung – Wirtschaftsjahr 2012
Bürgermeister Hebeiß berichtete bei der Jahresrechnung für die Wasserversorgung von einem soliden Ergebnis. Im Gegensatz zu den übrigen Kommunen des Zweckverbandes konnten die Wasserverluste in den letzten Jahren sehr gering gehalten werden. Im Ergebnis wurde zwar ein Jahresverlust von 135.622,98 Euro erzielt, der jedoch mit dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren verrechnet wird.
9. Jahresabschluss für die Abwasserbeseitigung – Wirtschaftsjahr 2012
Bürgermeister Hebeiß berichtete, dass im Wirtschaftsjahr 2012 der Abwasserbeseitigung ein Verlust von 32.787,93 Euro entstanden ist. Dieser wird auf die folgenden Jahre vorgetragen.
10. Beteiligungsbericht
Bürgermeister Hebeiß gab dem Gremium den jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Neudenau zur Kenntnis.
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit Änderung der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Die Kämmerei hat die Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben, in einem Nachtragsplan für die Kämmerei sowie in die Wirtschaftspläne der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung eingearbeitet. Bürgermeister Hebeiß merkte an, dass sich im Verwaltungshaushalt eine Volumenerhöhung in Höhe von 235.660,00 Euro auf 8.871.395,00 Euro ergibt. Durch Verbesserungen auf der Einnahme-Seite, insbesondere durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B, kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 117.010,00 Euro erhöht werden. Die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt nun 742.260,00 Euro. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Volumenerhöhung in Höhe von 346.680,00 Euro auf 6.033.060,00 Euro. Auf Grund des guten wirtschaftlichen Verlaufs und der höher ausgefallenen Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt konnte die Rücklagenentnahme um 57.980,00 Euro auf 709.520,00 Euro gesenkt werden. Der Rücklagenbestand beträgt somit 3.348.186,87 Euro und liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestbestand von 173.794,04 Euro.
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