Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. September 2013

1. Stadtsanierung – Konzeptanpassung der Umgestalltung im Bereich Keltergase 7 (historische Kelter und Keltersaal)
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Hebeiß den Sanierungsberater Herrn Gerd Schäfer. Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Areals Keltergasse 7 erfolgte inzwischen ein Teilabbruch des Keltersaals. Die Baumaßnahme wurde durch Herrn Schäfer bereits umfassend im Gremium und vor Ort vorgestellt und erörtert. Inzwischen ist eine völlig neue Betrachtung nötig, weil der bisherige Interessent für die Wiederbebauung einer Teilfläche des ehemaligen Keltersaals abgesprungen und die Nutzung der jetzigen Freifläche im Falle einer Wiederbebauung durch die Stadt Neudenau somit nicht mehr gesichert ist. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wie ursprünglich geplant würde somit ein erhebliches Kostenrisiko für die Stadt Neudenau darstellen, weil für die Wiederbebauung (ca. 350.000,00 Euro) keine Fördermittel der Denkmalbehörden gewährt werden. Deswegen ermächtigte der Gemeinderat das Büro Schäfer zur optionalen Ausschreibung der Giebelverkleidung der historischen Kelter und stimmte der vollständigen Pflasterung der restlichen Freifläche des Areals zu.

2. Kostenfortschreibung Feuerwehrhaus Neudenau – Sanierung Altgebäude sowie Erweiterung bzw. Neubau
Stadtsanierer Schäfer berichtete im Gemeinderat über den aktuellen Stand der Planungen und die Kostensituation. Durch neue gesetzliche Vorgaben erhöhen sich die erwarteten Kosten und die Fertigstellung wird sich voraussichtlich etwas verzögern. So ist u. a. der Einbau eines Aufzuges in das bestehende Gebäude zwingend erforderlich (Kosten ca. 150.000,00 Euro), um die Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss und im ersten Dachgeschoss barrierefrei zu erschließen. Dies führt zu einer umfangreichen Anpassung der bereits vorliegenden Planungen. Die Kostenprognose für die gesamte Baumaßnahme (Sanierung Altgebäude, Erweiterung bzw. Neubau und Parkplätze) hat sich deswegen von ca. 1,366 Millionen Euro auf ca. 1,563 Millionen Euro erhöht.

3. Bildung eines beratenden Ausschusses für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Neudenau
Für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Siglinger Straße 4“ (Feuerwehrhaus) wurde vom Gemeinderat ein beratender Ausschuss gebildet. Diesem Gremium gehören an Bürgermeister Hebeiß als Vorsitzender, die Gemeinderäte Amann, Fähndrich, Waldner und Kreß, sowie als sachkundige Einwohner Feuerwehrkomandant Jörg Wagner und Abteilungskomandant Sven Reinhardt. Als Vertreter der genannten Gemeinderäte fungieren die Gemeinderäte Böhringer, Brechter, Planck und Reinhart.

4. Bebauungsplan „Leiten – 1. Änderung“ in Siglingen
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Krause vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach in der Sitzung. Zur Reduzierung der aus heutiger Sicht überdimensioniert geplanten Straßenerschließung soll der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan „Leiten“ geändert werden. Im Sinne einer wirtschaftlichen Erschließung soll der bisherige innergebietliche Ringschluss aufgegeben und die Verkehrserschließung im Querschnitt deutlich reduziert werden. Der Gemeinderat fasste hierzu bereits einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung. Diese basiert im Wesentlichen auf der am 18.12.2012 im Gemeinderat gebilligten Straßenentwurfsplanung des Ingenieurbüros Kehle. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 09.07.2013 bis 09.08.2013 im Rathaus der Stadt Neudenau; die Beteiligung der Fachbehörden erfolgte im gleichen Zeitraum. Es haben sich keine weiteren Veränderungen im Plankonzept auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen ergeben. Nachdem Bürgermeister Hebeiß und Frau Krause einzelne Fragen aus der Mitte des Gremiums beantwortet hatten, stimmte der Gemeinderat der Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros IFK zu. Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Leiten – 1. Änderung“ in der Fassung vom 23.08.2013 gebilligt und öffentlich als Satzung beschlossen.

5. Neufassung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Neudenau wurde zuletzt am 07.12.1993 mit Wirkung zum 01.01.1994 neu gefasst. Unter den Satzungen der Stadt nimmt sie nach ihrem Inhalt und ihrer Bezeichnung als so genanntes Verfassungsstatut der Stadt einen besonderen Rang ein. Inzwischen wurde sie durch Satzungen vom 17.03.1998, 23.10.2001 und 20.01.2004 dreimal geändert. Die Verwaltung schlug vor, die Hauptsatzung jetzt neu zu fassen und hatte einen Entwurf erarbeitet. Um den in den vergangenen Jahren eingetretenen finanziellen Entwicklungen, aber auch um der Zielsetzung, das Plenum des Gemeinderats von kommunalpolitisch nicht so bedeutsamen Angelegenheiten zu entlasten, besser entsprechen zu können, sollten u. a. die Bewirtschaftungsbefugnisse des Bürgermeisters angepasst und ihm zeitgemäße personalrechtliche Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Denn als Hauptorgan der Stadt sollte sich der Gemeinderat heute mehr denn je mit Grundsatzfragen statt Einzelfallentscheidungen auseinandersetzen. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung gemäß dem Entwurf der Verwaltung. Bürgermeister Hebeiß bedankte sich bei den Gremiumsmitgliedern für das dadurch gegenüber der Verwaltung und ihm entgegengebrachte Vertrauen.

6. Kindertagesstätte Mauseloch e. V. – Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahmen
Die Stadt Neudenau beteiligt sich mit 80 Prozent an den Kosten bei Investitionen in den kirchlichen Kindergärten. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat am 16.04.2013 für die Umbaumaßnahmen in der Kindertagesstätte Mauseloch ebenfalls einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 80 Prozent bewilligt. Damals wurde von den Vertretern der Kindertagesstätte Mauseloch e. V. mitgeteilt, dass die Investitionskosten für die Umbaumaßnahmen insgesamt voraussichtlich ca. 55.000,00 Euro betragen werden. Inzwischen wurde die Stadt Neudenau darüber informiert, dass sich die Investitionskosten auf ca. 63.000,00 Euro erhöht haben. Nun werden auf Grund neuer Forderungen von Aufsichtsbehörden (Gesundheitsamt, Unfallkasse) weitere Investitionskosten in Höhe von ca. 23.000,00 Euro entstehen. So müssen sowohl im ersten Obergeschoss als auch im Dachgeschoss neue Küchen eingebaut werden. Zudem ist der Zugangsbereich in das Gebäude vollständig neu anzulegen. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Erhöhung des einmaligen Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahmen in der Kindertagesstätte Mauseloch e. V. zustimmend zur Kenntnis. 
 
7. Neubildung des Gutachterausschuss
Nach § 192 des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg sind bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zu bilden. Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden auf vier Jahre bestellt. Nach den Beschlüssen des Gemeinderats vom 15.09.2009, 31.01.2012 und 18.12.2012 haben zuletzt amtiert Herr Hans-Werner Schmid als Vorsitzender, Gemeinderat Karl Reinhart als stellvertretender Vorsitzender, Gemeinderat Michael Fähndrich, Gemeinderat Roland Emert und Hauptamtsleiter Jochen Hoffer als Gutachter sowie Herr Wolfgang Mosthaf als allgemeiner Stellvertreter. Der Gemeinderat bestätigte die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses für die Amtsperiode vom 01.10.2013 bis 30.09.2017 in ihren Ämtern.

8. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge in Herbolzheim und jeweils über einen Bauantrag in Neudenau und Kreßbach beschlossen.

9. Einbau einer Toranlage am Schulhof in Siglingen
Bügermeister Hebeiß informierte das Gremium, dass zum Schutz der Kindergartenkinder auf Wunsch besorgter Eltern eine Toranlage am Schulhof in Siglingen eingebaut wird.

 

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