Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 01. Oktober 2024
1. Verpflichtung eines Stadtrates
Nach der Wahl des Gemeinderates der Stadt Neudenau am 9. Juni 2024 wurden die Stadträte in der Sitzung vom 23. Juli 2024 unter Hinweis auf die Rechte und Pflichten nach dem Kommunalverfassungsrecht von Bürgermeister Hoffer verpflichtet. Ein Mitglied des Stadtrates war am 23. Juli 2024 jedoch verhindert, so dass er in der Sitzung vom 1. Oktober 2024 verpflichtet wurde. Bürgermeister Hoffer wünscht sich auch von ihm eine sachlich faire und konstruktive Zusammenarbeit mit demokratischen Entscheidungsprozessen und Entscheidungsergebnissen zum Wohle der Stadt.
2. 5. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Neudenau
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung sowie Stadtplaner AK BW Jürgen Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, welcher den Damen und Herren des Gemeinderates das Verfahren im Detail erläuterte. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, billigte die 5. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans und fasste den Feststellungsbeschluss.
3. Bebauungsplan „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ auf Germarkung des Stadtteils Herbolzheim
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Hoffer Herrn Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung sowie Stadtplaner AK BW Jürgen Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, welcher den Damen und Herren des Gemeinderates das Verfahren im Detail erläuterte. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim“. Zudem billigte der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung und gab diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen frei. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Planungsleistungen zum Bebauungsplan „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ hinsichtlich der Bauleitplanung an das Büro IFK-Ingenieure sowie hinsichtlich der umweltplanerischen Belange an das Büro Wagner und Simon aus Mosbach zu vergeben.
4. Neuerlass der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neudenau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)
Nachdem die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr in Kraft getreten ist und somit auch neue Stundensätze für den Kostenersatz für die genormte Fahrzeuge gelten, musste auch die örtliche Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung geändert werden. Bürgermeister Hoffer erläuterte dem Gremium die vorliegenden Änderungen im Detail. Der Gemeinderat stimmte der neuen Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zu.
5. Freiwillige Feuerwehr Neudenau, Abteilung Neudenau - Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20) und Durchführung einer europaweiten Ausschreibung zur Beschaffung eines HLF 20
Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist auch die Stadt Neudenau verpflichtet, auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Deswegen ist es in Abstimmung mit der externen Feuerwehrbedarfsplanung erforderlich, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Neudenau, Abteilung Neudenau zu beschaffen. Die Stadt Neudenau geht aktuell von Kosten in Höhe von bis zu ca. 650.000 Euro aus - Preissteigerungen sind jedoch keineswegs ausgeschlossen. Die Verwaltung hat für das Fahrzeug einen Zuschuss beantragt - der Bewilligungsbescheid seitens des Landes über einen Betrag von 96.000 Euro ist am 10.September 2024 eingegangen. Aufgrund der gegenwärtigen Wartezeiten (24 bis 30 Monate ab der Bestellung) bei den Herstellerfirmen und des Alters des bisher einzigen Löschfahrzeuges in der Abteilung Neudenau (Baujahr 2000) ist im Sinne des Bevölkerungsschutzes zwingend auf eine schnellstmögliche Beschaffung des HLF 20 als erstausrückendes Fahrzeg hinzuwirken. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, ein HLF 20 zu beschaffen und eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Zudem beschloss er, dass die finanziellen Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
6. Erwerb eines neuen Fahrzeuges für die Helfer vor Ort (HvO) Neudenau
Die Stadt Neudenau hat sehr gut ausgebildete Ersthelfer aus der Nachbarschaft: die Helfer-vor-Ort. Ihre Aufgabe ist es, im Ernstfall die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes zu überbrücken. Dabei steht jedem Helfer vor Ort eine komplette Notfallausrüstung zur Verfügung. Diese Ausrüstung ist im Laufe der Jahre stetig umfangreicher geworden. Das vorhandene Einsatzfahrzeug kommt mit der aktuellen Beladung an seinen Grenzen. Deshalb wurde nach einem Ersatzfahrzeug gesucht und es wurde gefunden. Zusätzlich erforderliche Umbaumaßnahmen lassen sich jedoch nicht vermeiden. Der Förderverein der Helfer vor Ort Neudenau plant daher die Anschaffung eines neuen (gebrauchten) Einsatzfahrzeugs.
Anschaffungspreis: 43.000 Euro
max. Umbau- und Nebenkosten: 10.000 Euro
Zwischensumme: 53.000 Euro
abzügl. Veräußerung des vorhandenen Kfz: 3.000 Euro
Gesamtsumme: 50.000 Euro
Der Kaufpreis sowie die Umbaukosten werden zunächst von der Stadt Neudenau übernommen. Das neue Einsatzfahrzeug ist, wie bisher, bei der Stadt versichert. Die Wartungs- und Betriebskosten von rund 3.000 Euro jährlich werden zukünftig ebenfalls von der Stadt übernommen und im Haushalt eingeplant. Der Förderverein der HvO verzichtet im Gegenzug auf jegliche Vereinsförderung bis zum 31. Dezember 2031 (Ende der Abschreibungsdauer). Der Verkauf des bisherigen Einsatzfahrzeugs erfolgt über die Stadt. Der (eingeplante) Erlös in Höhe von 3.000 Euro wird verrechnet. Der Förderverein der HvO leistet eine Spende in Höhe von 35.000 Euro an die Stadt Neudenau. Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Beschaffung des neuen Einsatzfahrzeugs mit Kosten für die Stadt Neudenau in Höhe von bis zu max. 15.000 Euro (5.000 Euro zuzüglich max. 10.000 Euro Umbau- und Nebenkosten) zu. Zudem beauftragte er die Verwaltung mit dem Kauf und der Umrüstung des neuen Einsatzfahrzeuges. Ferner stimmte er der Annahme der Spende in Höhe von 35.000 Euro zu. Bürgermeister Hoffer bedankte sich stellvertretend für das Gremium und die Bürgerschaft für den wertvollen Einsatz der Ehrenamtlichen für die gesamte Bevölkerung.
7. Sanierung Teilstück Wirtschaftsweg, Strecke zwischen Friedhof Neudenau und Kleintierzuchtverein Neudenau
Die Firma Richard Schulz arbeitet derzeit für den Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein auf den Gemarkungen Billigheim und Neudenau. Die Verlegung der Wasserleitung vom neuen Wasserwerk Salzäcker nach Allfeld verläuft auf der Gemarkung Billigheim größtenteils in vorhandenen Wirtschaftswegen. Die Wiederherstellung dieser Wirtschaftswege erfolgt in zwei Teilabschnitten. Die Stadt Neudenau hat nun die Möglichkeit, zwischen diesen beiden Teilabschnitten ebenfalls eine Sanierung von Wirtschaftswegen durchführen zu lassen. Grundsätzlich wurde für die Sanierung von Wirtschaftswegen in den vergangenen Jahren zu wenig Geld bereitgestellt. Der Sanierungsbedarf ist entsprechend hoch. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat deshalb die Sanierung des Teilstücks zwischen dem Friedhof Neudenau und dem Kleintierzuchtverein Neudenau vor. Das Teilstück benötigt keinen neuen Unterbau, es muss lediglich eine Asphalttragschicht aufgetragen werden. Das Angebot der Firma Richard Schulz bietet die Leistung zu den Preisen der laufenden Baumaßnahme aus der damaligen Ausschreibung an. Der Angebotspreis beträgt 49.218,23 Euro netto bzw. 58.569.69 Euro brutto. Als zusätzlichen Rabatt bietet die Firma Richard Schulz die Arbeiten zu einem Pauschalpreis von 48.000 Euro netto an. Die Verwaltung verzichtet in diesem Fall auf die Einholung weiterer Angebote, da die Preise in den letzten beiden Jahren bis zu 30 Prozent gestiegen sind und das vorliegende Angebot nicht unterboten werden kann. Eine Umsetzung kann voraussichtlich im Oktober 2024 erfolgen. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die angebotenen Arbeiten zum Pauschalpreis in Höhe von 48.000 Euro netto (57.120 Euro brutto) zu beauftragen.
8. Abschluss Gas-Konzessionsvertrag ab 1. Juli 2026
Der bestehende Gas-Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Neudenau und der Gasversorgung Unterland aus Heilbronn endet am 30. Juni 2026. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes hatte die Stadt Neudenau das Auslaufen der Gaskonzession im Bundesanzeiger am 12. April 2024 veröffentlicht und Interessenten aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten ihr Interesse an der ausgeschriebenen Gas-Konzession in Neudenau zu bekunden. Als einziges Unternehmen hat die Gasversorgung Unterland GmbH aus Heilbronn mit Schreiben vom 16. April 2024 ihr Interesse an der ausgeschriebenen Gaskonzession in Neudenau bekundet. Die Gasversorgung Unterland hat der Stadt den Musterkonzessionsvertrag 3.0 GAS mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2046 angeboten. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Konzessionsvertrag GAS 3.0 der Gasversorgung Unterland GmbH aus Heilbronn zu und beauftragte den Bürgermeister, nach positiver Prüfung der Gesetzmäßigkeit dieses Gemeinderatsbeschlusses durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Musterkonzessionsvertrag GAS 3.0 mit der Gasversorgung Unterland aus Heilbronn mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2046 abzuschließen. Darüber hinaus ist die Verwaltung zu Änderungen des vorliegenden Konzessionsvertrages befugt, ohne dass es eines erneuten Beschlusses des Gemeinderates bedarf, soweit diese Änderungen redaktioneller Natur sind, aufsichtsbehördlichen Vorgaben entsprechen oder soweit diese nicht wesentliche Vertragsinhalte grundlegend verändern.
9. Abschluss Strom-Konzessionsvertrag ab 1. Juli 2026
Der bestehende Strom-Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Neudenau und Netze BW GmbH endet am 30. Juni 2026. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz hatte die Stadt Neudenau das Auslaufen der Stromkonzession im Bundesanzeiger am 12. April 2024 veröffentlicht und Interessenten aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten ihr Interesse an der ausgeschriebenen Strom-Konzession in Neudenau zu bekunden. Als einziges Unternehmen hat die Netze BW GmbH mit Schreiben vom 6. Mai 2024 ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stromkonzession in Neudenau bekundet. Die Netze BW GmbH hat der Stadt den Musterkonzessionsvertrag Strom 3.0 mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2046 angeboten. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Konzessionsvertrag Strom 3.0 der Netze BW GmbH zu. Zudem hat er das vorliegende Gutachten nach § 107 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zu dem Stromkonzessionsvertrag zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister, nach positiver Prüfung der Gesetzmäßigkeit dieses Gemeinderatsbeschlusses durch die Rechtsaufsichtsbehörde, den Musterkonzessionsvertrag Strom 3.0 mit der Netze BW GmbH mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2046 abzuschließen. Darüber hinaus ist die Verwaltung zu Änderungen des vorliegenden Konzessionsvertrages befugt, ohne dass es eines erneuten Beschlusses des Gemeinderates bedarf, soweit diese Änderungen redaktioneller Natur sind, aufsichtsbehördlichen Vorgaben entsprechen oder soweit diese nicht wesentliche Vertragsinhalte grundlegend verändern.
10. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 5 Bauanträge in Herbolzheim und 3 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.
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