Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022
1. Freiwillige Feuerwehr Neudenau - Zustimmung zur Bestellung des Kommandanten und dessen Stellvertretern
Das Feuerwehrgesetz und die örtliche Feuerwehrsatzung schreiben die Wahl des ehrenamtlichen Führungspersonals vor. Am 05. März 2022 wurde Herr Sven Reinhardt erstmals zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau gewählt. Als erster stellvertretender Kommandant wurde erstmals Herr Alexander Kreß gewählt. Als zweiter stellvertretender Kommandant wurde erstmals Herr Philipp Böhringer gewählt. Als dritter stellvertretender Kommandant wurde erstmals Herr Uwe Amann gewählt. Die Funktionsträger sind nach der Wahl mit Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister zu bestellen. Das Gremium stimmte den Bestellungen jeweils einstimmig zu.
2. Grundschule Siglingen - Vergabe der Fachplanungsleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Planungsleistungen zur Sanierung der Grundschule Siglingen im Gebäudebestand an die Fachplaner zu vergeben. Fachplanung Elektrotechnik Büro SIB aus Heilbronn - voraussichtliches Honorar: 140.720,64 Euro brutto. Fachplanung Heizung, Lüftung und Sanitär Büro S+K aus Schefflenz - voraussichtliches Honorar: 213.203,64 Euro brutto. Fachplanung Tragwerk Büro Lichti, Wulle, Walz aus Möckmühl - voraussichtliches Honorar: 136.512,98 Euro brutto.
3. Umbau des Bahnüberganges BÜ 75,2 Neudenau, Errichtung Kreisverkehrsplatz in der Bahnhofstraße/ L 1096 - Vergabe der Bauleistungen
Auf Grund der bestehenden Kreuzungsvereinbarung zwischen Bund, Bahn, Land und der Stadt Neudenau zum Umbau des Bahnüberganges Neudenau hat das Regierungspräsidium Stuttgart die erforderlichen Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Das Ergebnis dieser Ausschreibung liegt inzwischen vor. Die Vergabesumme des Regierungspräsidiums ungeprüft inkl. Abgebot liegt bei 2.629.952,44 Euro brutto. Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. W&M, NL Waldenburg. Diese Summe setzt sich zusammen aus den kreuzungsbedingten Bauleistungen i. H. v. 1.375.446,51 Euro, die von Bund, Bahn und Land getragen werden und für die kein Kostenanteil der Stadt Neudenau anfällt sowie den Baukosten i. H. v. 1.254.505,93 Euro brutto für die Erneuerung von Wasserleitungen, Neuverlegung von Löschwasserleitungen und Kanalaufdimensionierungen, die von der Stadt Neudenau bzw. dem Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein zu tragen sind. Die Kostenberechnung des Büros IFK aus Mosbach liegt bei 1.254.499,79 Euro brutto. Die Auftragsvergabe erfolgt nach der Kreuzungsvereinbarung auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Straßenbaulastträger und umsetzungsverantwortlichem Auftraggeber. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe durch das Regierungspräsidium Stuttgart zu.
4. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Neudenau und 1 Bauantrag in Kreßbach beraten und beschlossen.
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