Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2022
1. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2022, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2021
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn mit dem Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes für das Forstwirtschaftsjahr 2022 aufgestellt. Für das Planjahr 2022 ist ein Einschlag in Höhe von 5.100 Festmeter geplant. 0 Festmeter entfallen auf die Dauerwaldnutzung, 2.600 Festmeter auf die Hauptnutzung und 2.500 Festmeter auf die Vornutzung. Die Eckdaten sind im Haushaltsplan und im Naturalplan ausgewiesen. Diese wurden während der Sitzung von Herrn Zobel im Detail erläutert. Des Weiteren gab Herr Zobel einen Überblick zum Forstwirtschaftsjahr 2021. Erfreulicherweise konnte - entgegen der ursprünglichen Planungen - auf Grund der insgesamt stark gestiegenen Preise auf dem Holzmarkt für das Jahr 2021 ein Gewinn in Höhe von 123.955 Euro im Stadtwald erzielt werden. Um dieses Ergebnis zu erzielen musste insgesamt sogar weniger Holz geschlagen werden als in den Vorjahren, in denen der Holzmarkt am Boden lag. Zudem informierte Herr Tobias Traber, stellvertretender Kreisforstamtsleiter, über die Herausforderungen des Klimawandels und verwies auf die besorgniserregenden Temperaturentwicklungen sowie die Trockenheit der vergangenen Jahre. Auf Grund dieser Trockenschäden setzen den Wäldern in der Folge Schädlinge erheblich zu, so dass bereits entsprechende "Käferflächen", auch im Landkreis Heilbronn, entstanden sind. Er zeigte die vorhandenen Möglichkeiten auf, um diesen Entwicklungen im Wald entgegen zu treten. Ferner wies Herr Traber auf die Aktion "Unser Wald von morgen" hin, die von jedermann durch Pflanz-Aktionen oder Spenden unterstützt werden kann. Zudem gab Herr Traber einen kurzen Einblick in die waldpädagogischen Angebote des Waldnetzwerkes. Abschließend gab er einige Erläuterungen zur Holzmarktsituation. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2022 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2021 zustimmend zur Kenntnis.
2. Annahme von Spenden
Im Jahr 2021 ist eine Spende in Höhe von 70,00 Euro eingegangen. 30,00 Euro für das Soldatengrab in Herbolzheim und 40,00 Euro für Nistkästen aus Holzbeton. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.
3. Freiwillige Feuerwehr Neudenau - Zustimmung zur Bestellung des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herbolzheim
Das Feuerwehrgesetz und die örtliche Feuerwehrsatzung schreiben die Wahl des ehrenamtlichen Führungspersonals vor. Am 13. November 2021 wurde Herr Alexander Kreß erneut zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herbolzheim gewählt. Als sein Stellvertreter wurde erneut Herr Marc Rembold, gewählt. Die Funktionsträger sind nach der Wahl mit Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister zu bestellen. Das Gremium stimmte den Bestellungen jeweils einstimmig zu.
4. Freiwillige Feuerwehr Neudenau - Zustimmung zur Bestellung des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Neudenau
Am 11. Dezember 2021 wurde Herr Uwe Amann erstmals zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Neudenau gewählt. Herr Amann fungierte bisher als stellvertretender Abteilungskommandant. Als seine gleichberechtigten Stellvertreter wurden erneut Herr Matthias Bauer sowie erstmals Herr Fabian Klotz gewählt. Die Funktionsträger sind nach der Wahl mit Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister zu bestellen. Das Gremium stimmte den Bestellungen jeweils einstimmig zu.
5. Modernisierung des Sirenennetzes im Landkreis Heilbronn - Förderung der Erneuerung der Sirenenstandorte im Verwaltungsraum Neudenau
Mit der Verabschiedung der Richtlinie des Innenministeriums zum Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes vom 30. September 2021 in der Folge der tragischen Ereignisse im Ahrtal und Nordrhein-Westfalen hat die Verwaltung auf Grund der zu erwartenden starken Überzeichnung des Förderprogrammes am 08. Oktober 2021 einen Förderantrag zur Umrüstung aller 9 vorhandenen Sirenenstandorte sowie 3 zusätzlicher weiterer Anlagen gestellt. Mit Datum vom 17. Dezember 2021 ist der erwünschte Förderbescheid eingegangen. Der Gesamtbetrag der Förderung beläuft sich demnach auf bis zu maximal 136.700,00 Euro. Der Landkreis wird nun die erforderlichen Umrüstarbeiten ausschreiben, so dass baldmöglichst mit der Umsetzung begonnen werden kann. Der Gemeinderat nahm den vorliegenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und beschloss, die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich ca. 70.000,00 Euro im Nachtragshaushalt bereitzustellen.
6. Kindertagesstätte Mauseloch - Betriebskostenzuschuss 2022
Der Gemeinderat stimmte dem Betriebskostenzuschuss 2022 für die Kindertagesstätte Mauseloch zu.
7. Neubau Rad- und Fußwegbrücke (Steg) über die Jagst in Herbolzheim - Vergabe der Bau-leistungen
Der Gemeinderat vergab die Bauleistungen zur Errichtung der neuen Rad- und Fußwegbrücke (Steg) in Herbolzheim an die Firma Michael Gärtner aus Eberbach zum Angebotspreis in Höhe von 1.271.561,97 Euro brutto. Die vom Land Baden-Württemberg, dem Eisenbahnbundesamt, der Deutschen Bahn und der Stadt Neudenau unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung vom 21. Dezember 2021 sieht vor, dass die Stadt Neudenau keinen Kostenanteil an der Errichtung des Steges zu tragen hat. Da die Unterhaltungslast vom Regierungspräsidium Stuttgart auf die Stadt Neudenau übertragen wird, erhält die Stadt Neudenau für die Unterhaltung und Erhaltung des Bauwerkes eine einmalige Ablösesumme in Höhe von 322.800,00 Euro. Damit geht die gesamte Verantwortung für das Bauwerk auf die Stadt Neudenau über. Damit eingeschlossen ist auch eine eventuelle Neuerrichtung oder Sanierung in ferner Zukunft. Die technische Nutzungsdauer des Brückenunterbaus wird mit 110 Jahren und die des Überbaus mit 70 Jahren angenommen.
8. Kreisverkehr Neudenau L 1096 - Einbahnstraßenregelung Auweg
Das Eisenbahnbundesamt hat die Genehmigung des Kreisverkehrsplatzes im Räumungsbereich des Bahnübergangs Neudenau vorgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch u. a. eine Änderung der gegenwärtig im Auweg geltenden Einbahnstraßenregelung. Zukünftig wird es nur noch möglich sein, vom neuen Kreisverkehrsplatz in den Auweg einzufahren. Die Möglichkeit, dass Radfahrer bei entsprechender Zusatzbeschilderung entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung die Einbahnstraße befahren dürfen, darf nach den Vorgaben des Eisenbahnbundesamtes nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Auf Grund der Abhängigkeit zwischen Auweg und Finkenstraße wird diese Änderung im Auweg auch Konsequenzen für die derzeit in der Finkenstraße geltende Einbahnstraßenregelung haben. Diese ist mir Freigabe des Kreisverkehrsplatzes aufzuheben, so dass die Finkenstraße dann in beide Fahrtrichtungen befahren werden kann. Der Gemeinderat stimmte diesen Änderungen zu.
9. Bekanntgabe Haushaltserlass 2022
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 10. Januar 2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022 sowie der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt. Der Haushaltserlass wurde im Wortlaut bekannt gegeben.
10. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.
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