Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2021

1. Sanierung Grundschule Siglingen - Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Planungsleistungen zur Sanierung der Grundschule Siglingen im Gebäudebestand an das Büro Riemer Planung aus Heilbronn zu vergeben.

2. Neubau Kindergarten Siglingen - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bauleistungen zur Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Siglingen an die Firma Komminvest aus Langenburg zum Angebotspreis in Höhe von 3.057.261,77 Euro zu vergeben.

3. Neubau Rad- und Fußwegbrücke (Steg) über die Jagst in Herbolzheim
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer Ablösevereinbarung zur Errichtung und Unterhaltung einer Rad- und Fußwegbrücke (Steg) im Stadtteil Herbolzheim mit dem Regierungspräsidium Stuttgart.

4. Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Streupflichtsatzung zu. Es wurden u. a. die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen angepasst. Bisher mussten die Gehwege werktags bis 07:30 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 08:30 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endete bisher um 22:00 Uhr. Zukünftig müssen die Gehwege von montags bis freitags bis 07:00 Uhr, samstags bis 08:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet zukünftig um 20:00 Uhr

5. 3. Änderung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation zu und beschloss, die Abwassersatzung zum 01.01.2022 entsprechend anzupassen. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung ist von 3,33 €/m³ auf 3,21 €/m³ und die Klärgebühr von 1,98 €/m³ auf 1,71 €/m³ zu senken. Die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr ist von 0,50 €/m² auf 0,93 €/m² zu erhöhen.

6. 6. Änderung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation zu und beschloss, die Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2022 entsprechend anzupassen. Der Wasserzins ist von 2,79 € brutto auf 3,04 € brutto zu erhöhen.

7. Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit Beschluss der Wirtschaftspläne für die Wasserversorgung und den Abwasserbetrieb
Bürgermeister Hebeiß berichtete, dass es über 10 Jahre in Deutschland eine durchweg positive Wirtschaftsentwicklung gab, was in der Geschichte unseres Landes bisher einmalig war. Durch die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Situation allerdings gravierend verändert. Viele Wirtschaftsbereiche leiden seither massiv unter den Auswirkungen dieser Pandemie. Ob und wie es weiter geht kann momentan niemand konkret vorhersagen. Bedauerlicherweise hinkt die große Politik im Bund und bei den Bundesländern seit Beginn der Pandemie der Entwicklung immer hinterher und versucht durch für den größten Teil der Bevölkerung kaum verständliche Maßnahmen die Auswirkungen einzudämmen. Trotz allem haben die Politiker beim Bund und den Ländern ihren Optimismus nicht verloren und versuchen nun auch die in der Vergangenheit über Jahre hinweg eingehaltene "Null-Verschuldung" wieder anzustreben. Am katastrophalen Zustand der Landesstraßen in unserer Region hat sich im Prinzip, ausgenommen die Strecke Neudenau-Stein, was für uns mehr als erfreulich ist, nichts verändert, sie werden immer weiter schlechter. Der Personennahverkehr auf der Schiene konnte nur durch eine bisher in der Geschichte des Landes einmalige Rettungsaktion sichergestellt werden. Die Gesundheitsversorgung mit Ärzten ist und bleibt ein riesengroßes Problem für den ländlichen Raum. Auch die Klinikschließung in Möckmühl zeigt immer noch Nachwirkungen und die Nichteinhaltung der damals großspurig und vollmundig gemachten Zusagen und Versprechungen vom damaligen Landrat Piepenburg und der Klinikleitung waren nichts mehr als leere Worthülsen. In Neudenau selbst ist es uns gelungen, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit der "Jagsttalpraxis" eine Nachfolge der für die Vorgängerpraxis Dr. Seidler zu erreichen. Bürgermeister Hebeiß informierte, dass mit dem Haushalt der Stadt Neudenau für das Jahr 2022 wie in den Vorjahren wieder in größerem Umfang in die Erhaltung, Sanierung, Verbesserung und Erweiterung der Infrastruktur in der Gesamtstadt investiert wird. Das Volumen des Ergebnishaushaltes liegt bei 11,360 Millionen Euro, das des Gesamtfinanzhaushaltes bei 17,524 Millionen Euro. Aktuell beträgt das ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes nach dem Haushaltsplan - 432.890,00 Euro. Bürgermeister Hebeiß informierte über die wesentlichen Erträge und Steuern des Gesamtergebnishaushaltes. Dabei ist festzuhalten, dass die Stadt Neudenau insbesondere von der Entwicklung des Einkommenssteueranteiles und der Schlüsselzuweisungen abhängig und gerade bei den eigenen Steuern (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer) sehr steuerschwach ist. Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer wurden letztmals zum 01.01.2005 erhöht. Auch für das Jahr 2022 ist keine Steuererhöhung geplant. Dies kann jedoch für die kommenden Haushaltsjahre nicht mehr generell ausgeschlossen werden. Die Personalausgaben betragen voraussichtlich insgesamt 2,358 Millionen Euro, was 20,8 Prozent des Gesamtergebnishaushaltes entspricht und einen sehr günstigen Wert darstellt. Somit werden die anstehenden Aufgaben äußerst sparsam, rationell und sehr effektiv erledigt. Weitere wesentliche Ausgaben sind die Umlagen an das Land mit 1,567 Millionen Euro und an den Landkreis mit 1,914 Millionen Euro. Des Weiteren informierte Bürgermeister Hebeiß über die wesentlichen Investitionen im Detail und die Zuschüsse, die hierfür erwartet werden. Insgesamt betrachtet benötigt der Teilhaushalt Dienstleistungen einen Nettoressourcenbedarf in Höhe von 4,538 Millionen Euro. Der Finanzhaushalt benötigt auf Grund der Investitionstätigkeiten in Höhe von 7,328 Millionen Euro einen Finanzierungsmittelbedarf mit einer Summe von 4,210 Millionen Euro. Dank der vorhandenen Liquidität in Höhe von 6,9 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 kann der Finanzierungsmittelbedarf aus den liquiden Mitteln gedeckt werden und es ist in diesem Jahr noch keine Kreditaufnahme notwendig, ausgenommen für die Verbundschule Möckmühl. Der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2022 würde sich bei planmäßigem Vollzug wie folgt zusammensetzen: a.) Kämmerei: 151,29 Euro/Einwohner, b.) Eigenbetrieb Wasserversorgung: 148,71 Euro/Einwohner, c.) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: 330,88 Euro/Einwohner. Als Resümee ist festzuhalten, dass die für die Stadt und auch für die gesamte Bevölkerung wichtigen Vorhaben geplant und auch solide finanziert werden können. Einziger Faktor der Unwägbarkeit bleibt zum einen die Abhängigkeit der Stadt Neudenau von den beantragten Zuschüssen und zum anderen die Hoffnung, dass die beschriebenen Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie und in der Wirtschaftsentwicklung sich nicht zu negativ für die Stadt Neudenau auswirken werden. Deswegen muss an dem seit 1999 eingeschlagenen strikten Sparkurs festgehalten werden. Beim Eigenbetrieb der Wasserversorgung liegt die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan bei 809.800,00 Euro und im Vermögensplan bei 1.010.100,00 Euro. Im Bereich der Abwasserbeseitigung liegt die Summe an Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan bei 1.805.200,00 Euro und im Vermögensplan bei 3.311.700,00 Euro. Für diese Investitionsmaßnahmen wurden Landeszuschüsse in Höhe von 1.148.800,00 Euro beantragt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen einstimmig zu.

8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.

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