Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2021
1. Bebauungsplan „Heilige Hecke I“ im Stadtteil Siglingen
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn M. Sc. Stadt- und Regionalentwicklung Michael Reinhard vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Planinhalte im Detail erläuterte. Das Gremium beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Zudem beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Heilige Hecke I“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung.
2. Bezugspreis Mitteilungsblatt
Die Corona-Pandemie hat uns alle in eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation gebracht. Insbesondere die dadurch veränderten Rahmenbedingungen führen notwendigerweise dazu, dass die für die Erstellung und den Vertrieb des städtischen Mitteilungsblattes zuständigen Nussbaum Medien hierauf reagieren müssen, um auch weiterhin verlässlicher Partner der Stadt Neudenau zu sein. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Bezugspreises für das Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau um 4,20 € jährlich zum 01. Januar 2022 zu.
3. Ergebnisse der Bahnverkehrsschau vom 27. Juli 2021
Am 27. Juli 2021 fand in Neudenau eine Bahnverkehrsschau statt. Bürgermeister Hebeiß stellte dem Gremium die Ergebnisse im Detail vor.
4. Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neudenau
Das Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg für eine Feuerwehrsatzung wurde novelliert. Es wurden insbesondere Regelungen zur Durchführung von (Haupt-)Versammlungen und Wahlen im Falle nicht möglicher Präsenzveranstaltungen aufgenommen. Das Muster wurde zwischen Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg und der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg erarbeitet. In Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neudenau hat die Verwaltung an Hand dieses Musters eine neue Feuerwehrsatzung erarbeitet. Diese wurde in der Sitzung vom Gemeinderat verabschiedet.
5. Digitalisierung der Grundschulen Herbolzheim, Neudenau und Siglingen
Erstmals im Laufe des Jahres 2019 und durch den Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ist in Baden-Württemberg die Digitalisierung der Schulen in den Fokus gerückt. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulträger in Baden-Württemberg bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen. Hierfür wurden vom Land im Laufe der Zeit verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Insgesamt sind für die Digitalisierung der Grundschulen im Stadtgebiet Anschaffungskosten in Höhe von 132.378,49 € angefallen. Hierfür erhält die Stadt Neudenau Zuschüsse in Höhe von insgesamt 105.323,63 €. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Wartung und den Support, für welche die Stadt Neudenau vom Land für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt einen Zuschuss i. H. v. voraussichtlich 7.780,00 € erhält. In diesem Zusammenhang bleibt jedoch grundsätzlich festzuhalten, dass der Betrieb, die Wartung und der Support sowie insbesondere auch die Sicherung des langfristigen Administrationsbetriebes über den Förderzeitraum hinaus nach dem heutigen Stand zukünftig dem Schulträger obliegen. Gleiches gilt für zukünftige Ersatzbeschaffungen. Der Gemeinderat nahm die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
6. Verteilung der Landesbeteiligung aus dem Kommunalpaket 2021 (Auszahlung August 2021)
Am 24. August 2021 hat die Stadt Neudenau eine weitere Auszahlung aus der Landesbeteiligung Kommunalpaket 2021 in Höhe von insgesamt 11.297,04 € für Kindergärten und Schulen erhalten. Der Gemeinderat stimmte der Verteilung der Landesbeteiligung an die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie an die Grundschulen zu.
7. Wanderwegbeschilderung Neudenau
Der Gemeinderat nahm die vom Arbeitskreis „Wanderwegbeschilderung“ erarbeiteten 10 Routenführungen zustimmend zur Kenntnis und stellt die erforderlichen Eigenmittel in den Folgejahren bereit. Hierfür wurde auch ein Förderantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt - eine Förderung seitens des Landes erfolgt ggf. mittels Anteilsfinanzierung von bis zu 25 Prozent (19.781,73 €).
8. Geplante Flurneuordnung Neudenau-Reichertshausen (Feldlage)
Das Feldwegenetz um den Stadtteil Reichertshausen wurde Anfang der 1970er-Jahre im Rahmen der damaligen Flurbereinigung hergestellt. Es hat inzwischen an vielen Stellen Schäden und genügt hinsichtlich Fahrbahnbreite und Belastbarkeit den heutigen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Wegenetz nicht mehr. In einigen Bereichen gibt es Erosionsprobleme, wo bei Niederschlägen Mutterboden aus dem Acker auf die Wege geschwemmt wird. Im Rahmen einer neuzeitlichen Flurneuordnung können insbesondere durch die Modernisierung des Feldwegenetzes die Defizite bei der Erschließung und bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen beseitigt, durch Bodenordnungsmaßnahmen die Zuschnitte der landwirtschaftlichen Flächen optimiert und die Erosionssituationen abgemildert sowie durch einen ganzheitlichen Planungsansatz die Ausstattung der Feldflur mit Landschaftselementen zielgerichtet ergänzt und somit ökologisch aufgewertet werden. Damit die geplante Flurneuordnung in das Arbeitsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen werden kann, waren mehrere formale Beschlüsse des Gemeinderates erforderlich, die vom Gremium einstimmig gefasst wurden.
9. Flurneuordnung Neudenau - Siglingen Multiweg Obere Au
Der landwirtschaftliche Weg entlang der Züttlinger Straße (L 1096) im Gewann „Obere Au“ ist Teil des Jagsttalradweges und ein landwirtschaftlicher Haupterschließungsweg. Dieser entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Wegenetz und hält den Belastungen nicht mehr stand. Er soll daher modernisiert und verbreitert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Flurneuordnungsverfahrens. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zum Wege- und Gewässerplan sowie zum Pflegeplan.
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Änderung der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bürgermeister Hebeiß erläuterte dem Gremium anhand des Nachtraghaushaltsplanes die Änderungen im Detail. Das Volumen im Ergebnishaushalt hat sich um insgesamt 204.400 € erhöht. Neben einigen Ertragsverbesserungen auf Grund von Zuschüssen in Höhe von 13.850 € sowie des Ertrags aus der Beteiligung an der Netze BW in Höhe von fast 45.000 €, sinkt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf Grund der Corona-Pandemie erneut um 97.600 €. Die Verbesserung der Erträge liegt daher nur bei insgesamt 91.100 €. Auch bei den Aufwendungen haben sich einige Verschiebungen ergeben. In Summe ergeben sich im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 204.400 €. Mit der Verbesserung der Erträge reduziert sich das veranschlagte Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt um 113.300 € auf - 1.250.510 €. Im Finanzhaushalt führen diverse Veränderungen in Einzahlungen und Auszahlungen bei den Investitionstätigkeiten zu einer Verschlechterung von 2.046.900 €. Zusammen mit der Verschlechterung des Zahlungsmittelüberschusses aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.046.900 € erhöht sich der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf um 2.160.200 € auf 6.140.410 €. Anschließend erläuterte Bürgermeister Hebeiß kurz die wesentlichen Inhalte zu den Nachtragsplänen 2021 der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
11. Jahresabschluss für die Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsjahr 2019
Bürgermeister Hebeiß berichtete bei der Jahresrechnung für die Abwasserbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2019 über einen Jahresgewinn in Höhe von 47.801,90 €, der auf die neue Rechnung vorgetragen wird.
12. Jahresabschluss für die Wasserversorgung - Wirtschaftsjahr 2019
Bürgermeister Hebeiß berichtete bei der Jahresrechnung für die Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2019 über einen Jahresgewinn in Höhe von 112.774,01 €, der auf die neue Rechnung vorgetragen wird.
13. Neuabschluss Strom- und Gasliefervertrag ab 01. Januar 2022
Der aktuelle Stromliefervertrag mit der EnBW ODR sowie der aktuelle Gasliefervertrag mit den Stadtwerken Bad Friedrichshall läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Der Gemeinderat bevollmächtigte die Verwaltung wegen der aktuell starken Preisschwankungen und der sehr kurzen Angebotsbindefristen, einen neuen Strom- sowie Gasliefervertrag abzuschließen.
14. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Neudenau und 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.
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