Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020
1. Netzausbau zur Energieversorgung Hochspannungsfernleitung SuedLink
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Michael Scheckenhofer und Herrn Ulrich Walker als Vertreter der Transnet BW in der Sitzung, die den Damen und Herren des Gemeinderates den aktuellen Planungsstand, das Verfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten für das Projekt SuedLink erläuterten. Herr Scheckenhofer informierte, dass bisher noch keine Entschei-dung zum exakten Trassenverlauf gefallen ist. Es wurde bisher lediglich ein Vorschlagskorridor mit einer Breite von 1.000 m erarbeitet. Über die verbindliche Festlegung eines 1.000 m breiten Korridors wird die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde entscheiden. Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich im Herbst 2020 gerechnet. Daran wird sich ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren anschließen. Herr Scheckenhofer gab einen Überblick zu diesem Verfahren und den entsprechenden informellen und formellen Beteiligungsmöglichkeiten. Letztendlich wird mit dem so genannten Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur über den konkreten Verlauf der Trasse entschieden. Nach Mitteilung von Herrn Scheckenhofer wird der Planfeststellungsbeschluss derzeit für das Jahr 2022 angestrebt; voraussichtlich im Jahr 2026 soll die Trasse in Betrieb genommen werden. Herr Walker informierte über die konkreten Gegebenheiten vor Ort im Bereich des Stadtteiles Siglingen. Demnach wurden von einem Gutachter verschiedene Korridore mit einer Breite von 1.000 m umfangreich geprüft und verglichen. Inzwischen wurde ein Vorschlagskorridor als Ergebnis dieses Gutachtens bei der Bundesnetzagentur zur Entscheidung eingereicht. Ein Stadtrat erkundigte sich, wie weit entfernt die Trasse von der Wohnbebauung verlaufen wird. Herr Walker teilte mit, dass diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beantwortet werden kann, weil bisher lediglich ein Vorschlagskorridor von 1.000 m zur Entscheidung bei der Bundesnetzagentur eingereicht wurde. Die Festlegung der exakten Trasse innerhalb eines Korridors von 1.000 m erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfahren. Herr Walker erläuterte, dass man grundsätzlich immer bestrebt ist, den bestmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu halten, allerdings fließen letztendlich verschiedene Schutzgüter in den Abwägungsprozess mit ein. Herr Walker ergänzte, dass rein formal betrachtet, nach den Regelungen des Gesetzgebers, bei Verlegung von Erdkabeln kein Abstand zu Wohnbebauungen gehalten werden muss. Herr Scheckenhofer informierte, dass man alleine wegen der baulich bedingten Emissionen (Lärm) grundsätzlich bestrebt ist, den bestmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu halten. Elektromagnetische Felder führen demnach jedoch bei Erdkabeln zu keinen Mindestabständen gegenüber Wohnbebauungen. Bürgermeister Hebeiß wollte wissen, warum der Vorschlagskorridor der Transnet BW nicht so weit in Richtung Züttlingen verschwenkt wurde, dass keine Wohnbebauungen innerhalb des Vorschlagskorridors liegen. Nach den vorliegenden Planunterlagen sollte dies möglich sein. Herr Walker teilte mit, dass er sich diesbezüglich zunächst im Detail kundig machen und anschließend dazu eine Rückmeldung an die Stadt Neudenau geben wird. Ein Stadtrat erkundigte sich, ob ausschließlich Erdkabel verlegt oder ob beispielsweise auch Trafo- und Umspannstationen gebaut werden. Herr Scheckenhofer informierte, dass die aktuellen Planungen ausschließlich die Verlegung von Erdkabeln vorsehen. Es kann aber nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Freileitungen realisiert werden müssen, sofern die Verlegung von Erdkabeln technisch nicht realisierbar ist. Trafo- und Umspannstationen sind nicht geplant. Ein Stadtrat wies auf die Weinberge hin. Herr Walker teilte mit, dass technisch sehr Vieles machbar ist. Es wurden an anderer Stelle auch Erdkabel durch Weinberge verlegt. Diesbezüglich verwies Herr Walker auf das Planfeststellungsverfahren. Der Gemeinderat nahm den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Am 30. Juli 2020 beantwortete die Transnet BW die oben von Herrn Bürgermeister Hebeiß gestellte Frage im Detail. Für die Korridorplatzierung war in der aktuellen Phase lediglich der Punkt der geringsten Querungsbreite des FFH-Gebietes "Untere Jagst und unterer Kocher" entscheidend gewesen. Dieser Bereich der schmalsten Stelle liegt mittig im Korridor, um bei der späteren Festlegung der Trassenachse möglichst viele Optionen zur Verlegung des Erdkabels zu haben. Demnach liegen im Bereich des Korridors zwar Teile des Siedlungsgebietes von Siglingen, diese können aber bei der Festlegung der Trassenachse umgangen werden. Bereits im Rahmen der Korridorfindung wurde als Planungsprämisse definiert, dass keine (Unter-)Querung/Inanspruchnahme von bebauten Gebieten oder zur Bebauung vorgesehenen Bereichen, von Flächen mit höchster Empfindlichkeit/höchstem Schutzerfordernis sowie von Gebieten, in denen eine Erdverkabelung auf Grund tatsächlicher Gegebenheiten faktisch nicht umsetzbar ist oder deren Nutzungen sich nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verlagern lassen, erfolgt. Entsprechend wurde vorrangig angestrebt, diese Gebiete zu umgehen, wobei dies nicht in allen Fällen möglich ist, so dass durchaus auch innerhalb des 1.000 Meter breiten Korridors derartige Flächen vorhanden sind. Der Korridor beschreibt noch nicht die genaue Trassenführung, sondern eine breitere Fläche, damit bei der Feintrassierung in der Planfeststellung ein gewisser Spielraum zur Verfügung steht. Auf diese Weise kann den besonderen Anforderungen des Einzelfalls Rechnung getragen werden. Flächen mit sensiblen Einrichtungen, Wohn- und Mischbebauung, Industrie- und Gewerbeanlagen bzw. Hofanlagen oder Ferien- und Wochenendhaussiedlungen sowie Campingplätze und Friedhöfe werden nach Mitteilung der Transnet BW für das Projekt SuedLink als Rückstellungskriterium als nicht zu queren definiert. Auch eine Unterquerung von Siedlungsgebieten oder Einzelgehöften wird es demnach bei SuedLink nicht geben. Generell gibt es keine gesetzlich definierten, strikten Abstandswerte zu Siedlungsbereichen bei der Verlegung eines Erdkabels. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) wird nach Mitteilung der Transnet BW aber in jedem Fall gewährleistet.
2. Annahme von Spenden
Eine Beteiligte in der Baulandumlegung „Talstraße“ in Siglingen möchte ihr Grundstück vollständig an die Stadt Neudenau abgeben und auch auf die ihr zustehende Entschädigung aus der Baulandumlegung verzichten. Die Geldentschädigung aus der Umlegung beläuft sich auf insgesamt 26.892,10 €. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.
3. Erhöhung und Anpassung der Kindergartenentgelte (Elternbeiträge)
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten in Siglingen beschlossen. Demnach bezahlen für die Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten Familien mit einem Kind 176,00 Euro für das Kindergartenjahr 2020/2021. Familien mit zwei Kindern bezahlen 135,00 Euro. Familien mit drei Kindern 91,00 Euro. Familien mit vier Kindern und mehr bezahlen 30,00 Euro. Der Rat folgt damit den zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen kirchlichen Stellen vereinbarten Sätzen. Der Elternbeitrag in Siglingen wird weiterhin wie bisher auf elf Monate pro Jahr angesetzt.
4. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Herbolzheim beraten und beschlossen.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49