Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2019

1. Verleihung der Ehrenstele, Ehrennadel und Ehrenurkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg an Mitglieder des Gemeinderates
Der Gemeindetag Baden-Württemberg verleiht an Bürgermeister, Beigeordnete, Gemeinde-/Stadträte, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher von Mitgliedgemeinden für langjährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit eine Ehrenstele, Ehrennadel und Ehrenurkunde (mindestens 10, 20, 25, 30 oder 40 Jahre). Der kommunale Spitzenverband hat die Auszeichnung für folgende 10 Ratsmitglieder bewilligt.

mindestens 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
Uwe Amann (Stadtrat 2009 - 2019)
Heiko Hamberger (Ortschaftsrat 2009 – 2019; Stadtrat 2009 – 2019)
Tobias Konrad (Stadtrat 2009 – 2019)
Matthias Mall (Ortschaftsrat 2007 – 2019; Stadtrat 2014 – 2019)
Bernhard Walter (Stadtrat 2009 – 2019)

mindestens 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit

Roland Emert (Ortschaftsrat 1981 – 1984, 1999 – 2004; Stadtrat 2004 – 2019)
Michael Fähndrich (Stadtrat 1999 – 2019)
Rolf Kreß (Ortschaftsrat 1999 – 2019; Stadtrat 1999 – 2019)

mindestens 25 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit

Stefan Kircher (Ortschaftsrat 1994 – 2004; Stadtrat 1999 – 2019)

mindestens 30 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit

Manfred Brechter (Ortschaftsrat 1989 – 1994; Stadtrat 1994 – 2019)

Während der Sitzung überreichte Bürgermeister Hebeiß den oben Genannten, soweit sie anwesend sein konnten, die Ehrenstele, Ehrennadel und Ehrenurkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg sowie je ein Präsent für die Anerkennung der Verdienste um Bürger und Gemeinde. In seiner Rede würdigte der Bürgermeister die kommunalpolitische Arbeit der zehn Stadträte und ihr Engagement zum Wohle der Stadt.

2. Feststellung der Hinderungsgründe der neu gewählten Stadträte und Ortschaftsräte
Am 26. Mai 2019 fanden u. a. die Wahl des Gemeinderates der Stadt Neudenau und des Ortschaftsrates der Ortschaft Herbolzheim statt. Inzwischen liegt der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Heilbronn vor; beide genannten Wahlen sind demnach gültig. Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats wird voraussichtlich am 16. Juli 2019 stattfinden. Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat fest, ob ggf. ein Hinderungsgrund bei den Gewählten vorliegt. Nach regelmäßigen Wahlen erfolgt diese Feststellung vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats. Der Gemeinderat stellte fest, dass für die Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates und Ortschaftsrates keine Hinderungsgründe vorliegen.

3. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Herbolzheim, 2 Bauanträge in Neudenau und 1 Bauantrag sowie 1 Bauvoranfrage in Siglingen beraten und beschlossen.

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74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
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