Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2025
1. Neubau Feuerwehrhaus Herbolzheim - Vorstellung der Entwurfsplanung
In der Sitzung wurde die Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Herbolzheim durch das Büro Grups Architekten, Herrn Architekt Dipl. Ing. (FH) Rafael Grups und Frau Architektin M. Sc. Melanie Zenkert, an Hand einer Präsentation vorgestellt. Gemeinsam mit den zahlreichen beteiligten Fachplanern, dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau, dem Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herbolzheim und dessen Stellvertreter, der Verwaltung sowie in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister und den zuständigen Behörden wurde die Entwurfsplanung in den letzten Monaten entwickelt, welche Funktionalität und Ästhetik auf dem herausfordernden Grundstück in bester Weise vereinigt. An dieser ortsbildprägenden Stelle am Herbolzheimer Ortseingang ist es sehr wichtig, dass sich das neue Gebäude harmonisch in die umgebende Natur einfügt. Diese geplante Baumaßnahme ist ein Bestandteil des jüngst erstellten Feuerwehrbedarfsplanes. Nach der vorliegenden Berechnung ist bei diesem Großprojekt voraussichtlich mit Kosten in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro brutto zuzüglich der Erschließungskosten zu rechnen. Seitens der Verwaltung werden die für das Projekt möglichen Förderanträge gestellt. Es wird im weiteren Prozess angestrebt, das Baugrundstück in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu erschließen und mit dem Hochbauprojekt im Frühjahr 2026 zu beginnen, so dass in diesem Fall im Laufe des Jahres 2027 der Einzug der Abteilung Herbolzheim in das Gebäude erfolgen könnte. Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung zu, so dass weitere Schritte auf den Weg gebracht werden können.
2. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2025, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2024
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn mit der stellvertretenden Amtsleitung, Frau Sarah Niekrenz, und dem Revierleiter, Herrn Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 aufgestellt. Für das Planjahr 2025 ist ein Einschlag in Höhe von 6.100 Festmeter geplant. Die Eckdaten sind im Haushaltsplan und im Naturalplan ausgewiesen. Diese wurden während der Sitzung von Frau Niekrenz und Herrn Zobel im Detail erläutert. Des Weiteren wurde dem Gemeinderat ein Überblick zum Forstwirtschaftsjahr 2024 gegeben. Das Gremium stimmte dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2024 zustimmend zur Kenntnis.
3. Städtebaulicher Vertrag - Baugebiet „Salzäcker“ in Neudenau
Die Erschließung des Baugebietes „Salzäcker“ wird für das Jahr 2026 angestrebt. Um die Planungen zügig vorantreiben zu können, ist wie bei vorherigen Erschließungen von Baugebieten im Stadtgebiet der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Erschließungsträger erforderlich. Mit dem Erschließungsträger RBS wave GmbH aus Stuttgart hat die Stadt Neudenau erstmals und gut beim zuletzt erschlossenen Baugebiet „Lottermann II“ in Neudenau zusammengearbeitet. Die RBS wave GmbH hat der Stadt Neudenau ein Angebot für das geplante Baugebiet „Salzäcker“ auf Basis des zuletzt erschlossenen Baugebietes „Lottermann II“ vorgelegt. Die Stadt Neudenau verfügt aktuell nur noch über wenige Wohnbauplätze, die zum Verkauf bereit stehen. Aus diesem Grund soll mit dem Baugebiet „Salzäcker“ ein weiteres Baugebiet entwickelt werden. Gleichzeitig soll durch die ergänzende Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche die Realisierung einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit der RBS wave GmbH für das Baugebiet „Salzäcker“ zu.
4. Einziehung einer Teilfläche der Bergstraße, Flst. Nr. 5130, Gemarkung Neudenau
Der Eigentümer eines an die Bergstraße angrenzenden Grundstückes hat bei der Stadt Neudenau den Erwerb einer Teilfläche der Bergstraße vom Flst. Nr. 5130, Gemarkung Neudenau, mit ca. 578 m² beantragt. Diesbezüglich ist auf die vorherigen Beratungen im Gemeinderat zu verweisen. Nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) ist die Teilfläche der Bergstraße im Falle einer Veräußerung zuvor einzuziehen. Für den Verkehr ist die Teilfläche der Bergstraße entbehrlich. Aus diesem Grund kann die Stadt Neudenau als Straßenbaulastträger diese Teilfläche nach § 7 StrG einziehen bzw. entwidmen. Die Einziehungsabsicht wurde bereits nach einem vorherigen Beschluss des Gemeinderates öffentlich bekannt gemacht. Es waren Einwendungen von 6 Personen aus 3 Familien bei der Stadt Neudenau eingegangen. Die Verwaltung hat das Büro IFK Ingenieure aus Mosbach mit der Prüfung der Einwendungen im Detail beauftragt. Auf dieser Basis erfolgte eine detaillierte Stellungnahme in der Sitzung. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Teilfläche der Bergstraße einzuziehen. Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, diese Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Mit der Einziehung verliert die Teilfläche der Bergstraße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
5. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Neudenau und 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.
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