Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024

1. Bebauungsplan „Türgärten – 1. Änderung“ im Stadtteil Neudenau
Im Plangebiet befindet sich der bestehende Netto-Lebensmittelmarkt im Stadtteil Neudenau. Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung soll die Grundlage für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes auf 1.150 m² geschaffen werden. Da im festgesetzten Mischgebiet bisher nur kleinflächiger Einzelhandel bis 800 m² Gesamtverkaufsfläche zulässig ist, wird dafür eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Türgärten“ erforderlich. Durch die Neugestaltung und Vergrößerung des Verkaufsbereichs wird der Markt den heutigen Ansprüchen der Kunden an einen modernen Verbrauchermarkt angepasst. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche ist notwendig, um den Markt wettbewerbsfähig zu halten und die Grundversorgung der Stadt Neudenau langfristig zu sichern. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie bei der Beteiligung der Nachbarkommunen eingegangenen Stellungnahmen. Ebenfalls beschloss er den Bebauungsplan „Türgärten – 1. Änderung“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung.

2. Bau einer Fluchtwegtreppe mit Notausgängen und Fassadensanierung der Kronengasse 16 - Vergabe der Planungsleistungen
Die Verwaltung hatte bereits im Jahr 2018 den Abbruch des Nachbarobjektes der Kronengasse 16 veranlasst. Die Abbruchmaßnahmen wurden zwar vollzogen, jedoch wurde die Fassade der Kronengasse 16 ungeschützt belassen und somit nicht fachgerecht ausgeführt. Ein Ausbleiben der erforderlichen baulichen Maßnahmen würde zu einer Einsturzgefahr des Objekts führen. Des Weiteren schreibt das Baurecht für die Belegung des Objekts einen zweiten Rettungsweg vor. Außerdem plant die Verwaltung, die Fläche zwischen den Objekten Kronengasse 16 und Obere Brunnengasse 2 (Gaststätte Falken) für die Schaffung von Kraftfahrzeugstellplätzen entsprechend baulich herzustellen. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 384.799,81 EUR (Brutto). Die Planungskosten belaufen sich auf 54.558,26 (Brutto). Eine Förderung mit ca. 60 % der Bau- und Planungskosten im Rahmen der Stadtsanierung wurde in Aussicht gestellt. Unter Berücksichtigung der Förderung in Höhe von ca. 60% verbleibt der Stadt Neudenau ein Eigenanteil in Höhe von rund 176.000 Euro. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen an das Büro i3 Planung und Beratung GmbH aus Herbolzheim zu vergeben und die für die Ertüchtigung und Nutzungsänderung erforderlichen Gewerke auszuschreiben.
 
3. 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Neudenau
Bürgermeister Hoffer informierte, dass der Stadt Neudenau vom Landkreis Heilbronn inzwischen weitere Flüchtlinge zugewiesen wurden und ggf. mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. Daher hat die Stadt ein weiteres Gebäude angemietet, das für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung steht. Diesbezüglich wurde die 4. Änderungssatzung in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen. Allerdings hat sich der Gemeinderat nachträglich dazu entschieden, die maximale Belegungszahl an Personen in der Lerchenstraße 20 von 18 Personen auf 12 Personen zu reduzieren. Somit war die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Neudenau aufgrund der Aufnahme der neuen Gebühren zu ändern. Der Gemeinderat hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Neudenau beschlossen.
 
4. Parkraumkonzept rund um die Neudenauer Altstadt
Für den Bereich rund um die Neudenauer Altstadt soll ein Parkraumkonzept entwickelt werden. Aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Möglichkeiten an Parkraumkonzepten und Parkleitsystemen hat die Verwaltung drei Angebote bei Fachbüros eingeholt. Hierzu soll zunächst das Fachbüro mit der Überplanung des Parkraumes rund um die Neudenauer Altstadt beauftragt werden. Die Parkflächen sollen fundiert geordnet, Parkflächen entsprechend ausgewiesen und gekennzeichnet werden. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zur Erstellung des Parkraumkonzeptes rund um die Neudenauer Alstadt an das Büro IFK Ingenieure Partnergesellschaft mbH aus Mosbach in Höhe von 5.950 Euro brutto zu.

5. Neubau eines Feuerwehrmagazins in Herbolzheim - Vergabe für die Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren von Planungsleistungen
Für den geplanten Neubau eines Feuerwehrmagazins im Stadtteil Herbolzheim wurde ein Büro beauftragt, welches eine Machbarkeitsstudie erarbeitet hat. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die städtischen Flurstücke Nr. 4296 und Nr. 4297, Gemarkung Herbolzheim, das Potenzial für den Neubau eines Feuerwehrmagazins besitzen. Die Baukosten wurden auf 5.126.324,37 EUR (Brutto) geschätzt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind europaweite Vergabeverfahren für Planungsleistungen erforderlich. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die erforderlichen Leistungsbilder wie vorgetragen an das Büro Klotz und Partner GmbH aus Stuttgart zu vergeben und die für den Neubau erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben.
 
6. Vergabe für die Erstellung einer Globalberechnung
Die Stadt Neudenau benötigt eine aktuelle Kalkulation der Beitragssätze (Globalberechnung) für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung. Die Festsetzung der neuen Beitragssätze ist noch für dieses Jahr, spätestens jedoch zum 01.01.2025 geplant. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und der Erstellung einer Globalberechnung an die Allevo Kommunalberatung zu.
 
7. Vergabe für die Neukalkulation der Abwassergebühren
Die Stadt Neudenau benötigt eine Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ab dem Jahr 2023. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und der Neukalkulation der Abwassergebühren an die Allevo Kommunalberatung zu.
 
8. Vergabe für die Neukalkulation der Bestattungsgebühren
Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen auf der aktuellen Datenbasis neu erstellen zu lassen. Die Kalkulation umfasst alle drei Friedhöfe. Die Kommunalaufsicht hatte bereits in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit einer Neukalkulation hingewiesen. Die letzten Anpassungen erfolgten in den Jahren 2018 und 2021. Die Festsetzung der neuen Bestattungsgebühren erfolgt nach Vorlage der Ergebnisse, spätestens jedoch zum zum 01.01.2025. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und der Neukalkulation der Bestattungsgebühren,an das Büro Heyder & Partner zu.
 
9. Vergabe für die Neukalkulation der Wassergebühren
Die Stadt Neudenau benötigt eine Gebührenkalkulation für die Wassergebühren ab 2023. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und der Neukalkulation der Wassergebühren an die Allevo Kommunalberatung zu.
 
10. Vergabe für den Erwerb eines neuen Bauhoffahrzeugs; Ersatzbeschaffung
Im Fuhrpark des städtischen Bauhofs ist am landwirtschaftlichen Schlepper Deutz, nach einer Getriebereparatur am 05.10.2016, erneut ein Getriebeschaden aufgetreten. Der Schlepper ist momentan fahrbereit, jedoch springt der erste Gang bei Fahrtrichtungswechsel und Rückwärtsfahrt heraus. Die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur belaufen sich auf 15.000 bis 20.000 €. Daher sollte der landwirtschaftliche Schlepper Deutz ausgetauscht werden. Ein für diese Zwecke geeignetes Fahrzeug ist ein John Deere 6120 M. Es wurden insgesamt 7 Angebote eingeholt. Der Gemeinderat vergab den Auftrag eines landwirtschaftlichen Schleppers John Deere 6120 M mit einem Dücker Una 500 mit Heckenschneider und einem Frontlader zum einem Preis in Höhe von 239.123,00 Euro Brutto an die Firma Schwarz GmbH Landtechnik-Ökotech Vertrieb aus Aspach.

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