Stadt Neudenau

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Breitbandausbau in Neudenau Ortsteil Herbolzheim

Netzbetreiber aufgepasst:
Ausschreibung für die regional tätigen Breitbandanbieter im Rahmen des Markterkundungsverfahrens
 
Breitbandausbau in Neudenau- OT Herbolzheim

Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Breitbandversorgung des Ortsteils Herbolzheim
zu verbessern. Die Marktanalyse hat ergeben, dass der Bedarf von 25 MBit/s asymmetrisch
der in der beigefügten Karte gekennzeichneten Haushalte/Gewerbebetriebe
nicht gedeckt ist
Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Stadt darf der in der Marktanalyse
festgestellte Bedarf nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre auch ohne den Einsatz
öffentlicher Mittel befriedigt werden.
Die Stadt fordert Sie daher auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 15.Mai
2013 rechtsverbindlich mitzuteilen, ob Sie innerhalb der nächsten drei Jahre den
Ortsteil Herbolzheim entsprechend des in der Marktanalyse ermittelten Bedarfs erschließen
wollen.
Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung
ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der
Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den
Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C 235/04) die Suspendierung des
öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen
an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt:
Sollte Ihr Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3 Jahreszeitraums
mitteilen, kann die Gemeinde einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten
Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige
Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und
plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der
Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss
der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen
sein.
Kommt Ihr Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann Ihr Vorhaben auf
der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegt werden, ist die
Ankündigung nicht zu berücksichtigen.
Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt
Ihr Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des
genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies für Sie
bindend.
Die Stadt sieht den Breitbandausbau als wichtiges Element ihrer Ortsentwicklung. Ich
wäre deshalb für eine rasche Antwort zu Ihren Ausbauplänen innerhalb obiger Frist
dankbar.

Stadtverwaltung Neudenau

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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