Stadt Neudenau

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Durchschnittliche Lagewerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden.

Der Gutachterausschuss der Stadt Neudenau wurde zum 31.12.2019 aufgelöst. Die Stadt Neudenau ist zum 01.01.2020 im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit dem gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn, dem 18 Gemeinden angehören, beigetreten. Der gemeinsame Gutachterausschuss hat seine Geschäftsstelle bei der Stadt Bad Friedrichshall und ist wie folgt erreichbar:

Kontakt:

Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Frau Hamide Tas
Saline 1
74177 Bad Friedrichshall
gutachterausschuss(@)friedrichshall.de
Tel. 07136/832-656

Postanschrift:

Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Öffnungszeiten:

Sitz der Geschäftsstelle: Saline 1, 74177 Bad Friedrichshall

Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung 

In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung können jedoch insbesondere die Lagemerkmale und damit den Bodenrichtwert beeinflussen. 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen und Erschließungszustand bewirken in der Regel Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Dies gilt auch für öffentliche Maßnahmen wie z. B. Straßenflächen. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. 

Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sogenannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen usw. nicht berücksichtigt. 

In der linken Spalte (blaue Box) finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Neudenau, jeweils getrennt nach den Ortsteilen Neudenau, Herbolzheim, Siglingen, Reichertshausen und Kreßbach.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn und die Stadt Neudenau bemühen sich, auf dieser Website nur vollständige und richtige Informationen zu veröffentlichen, können aber keine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Darstellungen überehmen. Der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heibronn und die Stadt Neudenau haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die mit der Nutzung des Informations- und Funktionsangebotes dieser Website in Verbindung gebracht werden können.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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