Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. April 2015
1. Erweiterung der Abrundungssatzung „Brunnensteige/Hungerbergstraße“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Adler vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung. Die Inhaber des im Plangebiet liegenden Aussiedlerhofes planen den Umbau/Abriss der Scheune zu Gunsten einer Wohnnutzung. Die Stadt Neudenau unterstützt das Vorhaben, da es zu einer dauerhaften Auslastung der bestehenden kommunalen Infrastruktur (Wasser- und Abwasserleitung) beiträgt und der Eigenbedarf an Bauland flächenschonend ohne zusätzliche Erschließung gedeckt werden kann. Da das Plangebiet unmittelbar südlich an die Abrundungssatzung „Brunnensteige/Hungerbergstraße“ angrenzt, soll das Plangebiet durch eine Erweiterung dieser Satzung mit einbezogen werden. Zudem ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren diesbezüglich zu ändern. Der Erweiterungsbereich der Satzung wurde auf die eigentliche Hofstelle reduziert. Bei der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Planung vorgetragen. Letztendlich beschloss das Gremium mangels weiterer tatsächlich umsetzbarer Alternativen die Erweiterung der Abrundungssatzung „Brunnensteige/Hungerbergstraße“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften in der nun vorliegenden Form. Gleichzeitig beschloss er die diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
2. Sanierungsgebiet „Hauptstraße/Keltergasse“ – Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, 4. Änderungssatzung
Das Sanierungsgebiet „Hauptstraße/Keltergasse“ wurde im Jahr 2003 durch den Gemeinderat erstmals förmlich festgelegt. Das Sanierungsgebiet wurde seitdem bereits dreimal verändert. Im Zusammenhang mit dem Abbruch des Gebäudes „Hauptstraße 44“ soll jetzt die Fläche zu öffentlichen Stellplätzen umgestaltet und über das „Kirchgässle“ (Teilfläche der Hauptstraße) erschlossen werden. Die Schaffung von öffentlichen Stellplätzen ist ein Sanierungsziel. Die Sanierungsmaßnahme „Hauptstraße/Keltergasse“ läuft zum 30. Juni 2015 aus. Damit diese bauliche Maßnahme noch mit finanzieller Unterstützung des Landes umgesetzt werden kann, beschloss der Gemeinderat die 4. Änderungssatzung über das Sanierungsgebiet „Hauptstraße/Keltergasse“.
3. Vorbereitung zur Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes „Kronengasse/Frühmeßgasse“
Die Sanierungsmaßnahme „Hauptstraße/Keltergasse“ läuft zum 30. Juni 2015 aus. Damit die städtebauliche Erneuerung in der historischen Altstadt mit finanzieller Unterstützung des Landes innerhalb eines neuen Sanierungsgebietes „Kronengasse/Frühmeßgasse“ weitergeführt werden kann, wurden vom Gemeinderat einige Beschlüsse zu den vorbereitenden Untersuchungen und der Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens gefasst. Dazu wird es zu gegebener Zeit u. a. eine Bürgerinformationsveranstaltung geben.
4. Energetische Sanierung Katholischer Kindergarten Neudenau – Vergabe der Bauleistungen
Zur Sanierung des Katholischen Kindergartens Neudenau sind diverse bauliche Maßnahmen erforderlich. Leider musste dieser Tagesordnungspunkt kurzfristig abgesetzt werden. Darüber soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen werden.
5. Erhöhung und Anpassung der Kindergartenentgelte (Elternbeiträge)
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten in Siglingen beschlossen. Demnach bezahlen Familien mit einem Kind 108,00 Euro für das Kindergartenjahr 2015/16. Familien mit zwei Kindern bezahlen 83,00 Euro. Familien mit drei Kindern 54,00 Euro. Familien mit vier Kindern und mehr bezahlen 17,00 Euro. Für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten erhebt die Kommune für den Kindergarten in Siglingen einen Zuschlag von jeweils 25 Prozent. Der Rat folgt damit den zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen kirchlichen Stellen vereinbarten Sätzen. Der Elternbeitrag in Siglingen wird weiterhin wie bisher auf elf Monate pro Jahr angesetzt.
6. Baugebiet „Bildäcker - Höchstberger Weg“ im Stadtteil Herbolzheim - Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Bildäcker - Höchstberger Weg - Teil 1“ sowie Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke in einem Teilbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Bildäcker - Höchstberger Weg“ neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb in der Sitzung eine Baulandumlegung angeordnet. Der Gemeinderat legte die räumliche Abgrenzung des künftigen Umlegungsgebietes grob fest. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist Sache des Umlegungsausschusses, der die Einbeziehung der einzelnen Grundstücke prüfen und festlegen muss.
Neben der Anordnung der Baulandumlegung hat der Gemeinderat einen Umlegungsausschuss ge-bildet. Dieser Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach der Gemeindeordnung. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Als Mitglieder wurden die Stadträte Mall, Hamberger, Menstell und Walter berufen. Als deren Vertreter amtieren die Stadträte Amann, Weiß, Reinhardt und Waldner. Zusätzlich zu den Mitgliedern sind in den Umlegungsausschuss mindestens ein Vermessungssachverständiger (Öffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur) und ein Bausachverständiger (z. B. Stadtplaner, Architekt oder Bauingenieur) zu berufen, die als beratende Sachverständige mitwirken. Als Vermessungssachverständiger wurde Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureit-her aus Mosbach berufen, als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach.
7. Baugebiet Weiler II“ im Stadtteil Neudenau - Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Weiler II - Teil 3 und 4“ sowie Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke in einem Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weiler II“ neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb in der Sitzung eine Baulandumlegung angeordnet. Der Gemeinderat legte die räumliche Abgrenzung des künftigen Umlegungsgebietes grob fest. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist Sache des Umlegungsausschusses, der die Einbeziehung der einzelnen Grundstücke prüfen und festlegen muss.
Neben der Anordnung der Baulandumlegung hat der Gemeinderat einen Umlegungsausschuss gebildet. Dieser Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach der Gemeindeordnung. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Als Mitglieder wurden die Stadträte Waldner, Walter, Amann und Fähndrich berufen. Als deren Vertreter amtieren die Stadträte Reinhardt, Schlichting, Blees und Söhner. Zusätzlich zu den Mitgliedern sind in den Umlegungsausschuss mindestens ein Vermessungssachverständiger (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) und ein Bausachverständiger (z. B. Stadtplaner, Architekt oder Bauingenieur) zu berufen, die als beratende Sachverständige mitwirken. Als Vermessungssachverständiger wurde Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach berufen, als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach.
8. Baugebiet „Forst II“ im Stadtteil Siglingen - Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Forst II - Teil 3 und 4“ sowie Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke in einem Teilbereich des rechtskräftigen Bebau-ungsplanes „Forst II - Änderung“ neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorge-ehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches wurde deshalb in der Sitzung eine Baulandumlegung angeordnet. Der Gemeinderat legte die räumliche Abgrenzung des künftigen Umlegungsgebietes grob fest. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist Sache des Umlegungsausschusses, der die Einbeziehung der einzelnen Grundstücke prüfen und festlegen muss.
Neben der Anordnung der Baulandumlegung hat der Gemeinderat einen Umlegungsausschuss gebildet. Dieser Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach der Gemeindeordnung. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Als Mitglieder wurden die Stadträte Kircher, Weiß, Schumacher und Emert berufen. Als deren Vertreter amtieren die Stadträte Konrad, Fundis, Walter und Schlichting. Zusätzlich zu den Mitgliedern sind in den Umlegungsausschuss mindestens ein Vermessungssachverständiger (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) und ein Bausachverständiger (z. B. Stadtplaner, Architekt oder Bauingenieur) zu berufen, die als beratende Sachverständige mitwirken. Als Vermessungssachverständiger wurde Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach berufen, als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach.
9. Neufassung der Friedhofssatzung
Die derzeit gültige Friedhofssatzung der Stadt Neudenau stammt aus dem Jahr 2012 und wurde bisher durch insgesamt vier Änderungssatzungen verändert. Weil der Gemeindetag Baden-Württemberg ein neues Muster für eine Friedhofssatzung veröffentlicht hat, stimmte das Gremium einer Neufassung der Friedhofssatzung zu.
10. 2. Änderung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ( Wasserversorgungssatzung)
Durch die Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung sind weitere Änderungen der Wasserversorgungssatzung erforderlich geworden. Der Gemeinderat beschloss deswegen, die 2. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung zu erlassen.
11. Bekanntgabe Haushaltserlass 2015
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 25. März 2015 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2015 sowie der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt.
Der Haushaltserlass wurde im Wortlaut bekanntgegeben.
12. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag in Herbolzheim, drei Bauanträge in Neudenau, einen Bauantrag in Reichertshausen und zwei Bauanträge in Siglingen beschlossen.
13. Zuwendungen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für Kanalsanierungen in den Bereichen Steiner Straße und Kuttenweg sowie für die fernwirktechnische Anbindung und Anpassung von Regenüberlaufbecken
Bürgermeister Hebeiß gab im Gremium bekannt, dass für die oben genannten Maßnahmen Zuwendungen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft durch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart bewilligt wurden. Insgesamt wurden für voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 758.000,00 € Zuschüsse in Höhe von 536.600,00 € gewährt, was einer Gesamtförderung von ca. 70,8 Prozent entspricht. Das Ingenieurbüro Kehle arbeitet derzeit an den Ausführungsplanungen. Es werden zu gegebener Zeit entsprechende Informationsveranstaltungen für die Anwohner und die Bevölkerung organisiert.
14. Neuverpflichtung des Bürgermeisters
Das Landratsamt Heilbronn hat die Bürgermeisterwahl vom 01. März 2015 gepüft und für gültig erklärt. Der bisherige Bürgermeister Manfred Hebeiß wurde wieder zum Bürgermeister gewählt und somit für weitere 8 Jahre in seinem Amt bestätigt. Seine dritte Amtsperiode beginnt deshalb am 09. Mai 2015. Der erste Bürgermeister-Stellvertreter Uwe Amann verpflichtete Bürgermeister Hebeiß in der Sitzung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und wies den Bürgermeister auf seine Amtspflichten gegenüber der Stadt Neudenau und ihren Einwohnern sowie dem Staat hin. Bürgermeister Hebeiß gab einen kurzen Überblick über die in den letzten 16 Jahren geleistete Arbeit und bedankte sich bei den Wählern, dem Gremium und seinen Mitarbeitern. Er gab einen kurzen Ausblick auf die Zukunft und bat weiterhin um eine konstruktive Zusammenarbeit.
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